Gerechtigkeit

Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf mit Prügelvideo konfrontiert

Das graustichige Bild der Überwachungskamera zeigt einen Mann, der mit einer Leiter über die Straße geht. Sein Ziel: die Überwachungskameras an Patrick Wolfs Hofreite verdrehen.

Doch kaum hat er die ersten Sprossen erklommen, stürmen mehrere Personen aus dem Hoftor, zerren den Mann von der Leiter, verprügeln ihn, reißen ihm die Hose vom Leib. Halbnackt und sichtlich unter Schock rettet sich der Mann in sein Haus. Diese Szenen zeigt ein Video, um das es am zehnten Verhandlungstag gegen Patrick Wolf geht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, besagten Film ins Internet hochgeladen und somit den Mann der Öffentlichkeit zum Spott vorgeführt zu haben. Wolf muss sich derzeit wegen diverser Vorwürfe vor dem Gießener Landgericht verantworten.

Die Schläge, die Demütigung, das scheinbar verspätete Eingreifen der Polizisten, die während der Tat im Mai 2010 anwesend waren, das alles stand während der Verhandlung gegen Wolf vorerst nicht im Fokus; es ging hauptsächlich um den Wolf zur Last gelegten Verstoß gegen das Kunst- und Urhebergesetz. Darin heißt es, dass niemand das Bild einer Person an einen Dritten ohne dessen Zustimmung weitergeben darf. Eine solche Zustimmung jedoch hatte das 60-jährige Opfer des Angriffs nie erteilt. Dass sich fast 25 000 Menschen das Video im Internet angesehen haben, habe ihn erschüttert, wie er den Richtern am Landgericht schilderte. »Ich fand das schlimm. Ich konnte nicht fassen, dass es Menschen gibt, die so etwas zur Volksbelustigung ins Internet stellen.«

Hochgeladen wurde der Film auf der Internetvideoplattform Youtube, von einem Nutzer unter dem Pseudonym »pauldeprinz«. Das sechsminütige Video wurde am 1. Juli 2010 hochgeladen. Es zeigt, unterlegt mit hämischen Kommentaren, die eingangs geschilderten Szenen. Patrick Wolf bestritt zu Beginn der Verhandlung, der Autor des Filmes zu sein. Er räumte ein, dass die Aufnahmen von seinen Überwachungskameras stammten, jedoch hätte er die entsprechenden Videokassetten einem Bekannten übergeben, der sie digitalisieren sollte. Den Namen des Mannes habe er vergessen. »Ein paar Wochen später hatte es jeder, und irgendwann landete es eben im Internet«, sagte Wolf. Aber nicht durch ihn. »Ich heiße bei Youtube anders als pauldeprinz.«

Allerdings: Der Youtube-Account »pauldeprinz« zeigt nicht nur ein Foto von Wolf, als Beschreibung des Videos heißt es auch auf der nur noch im Google-Cache aufzufindenen Seite: »lol…. was soll ich noch dazu sagen. erst bei mir randalieren… raus geworfen werden und dann noch ne versuchte sachbeschädigung, und all so faxen… also bitte…. lass es doch einfach. das vid bitte genau anschauen und den ton an machen!!!«

Wolf ist nicht der einzige Gettenauer, der sein Hoftor mit Kameras überwachte. Auch einige seiner Nachbarn hatten entsprechende Geräte aufgehängt, was schließlich die Ursache für die gewalttätige Auseinandersetzung war, die das Video zeigt. Der 60-Jährige, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, sagte aus, dass er am Abend des 9. Mai 2010 von einem Nachbar erfahren habe, dass seine Überwachungskamera verdreht worden sei, »von denen da drüben«. Gemeint waren Wolf und seine Clique, die auch an diesem Abend eine Party in der Hofreite des Angeklagten feierten. »Das war für mich der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte«, denn bereits in der Vergangenheit hatte sich das nachbarschaftliche Verhältnis rapide verschlechtert. Er sei wutentbrannt zu Wolf hinübergegangen, den er auf dem Hof im Gespräch mit zwei Polizeibeamten vorfand. Es kam zum Streit zwischen ihm und Wolf, der damit endete, dass der 60-Jährige seine Leiter holte, um es Wolf mit scheinbar gleicher Münze heimzuzahlen. Den Ausgang dieses Versuchs dokumentiert das Video.

Wolf wird seit Anfang August am Landgericht Gießen der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Drogenhandel, Körperverletzung, Volksverhetzung, Beleidigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verstöße gegen das Waffenrecht vor.

Letzteres war ebenfalls Thema der gestrigen Verhandlung. Wieder stand ein Video im Mittelpunkt: Es zeigt einen ausgeschlachteten VW Golf, auf den mit einer Schrotflinte geschossen wird. Wolf hatte zugegeben, den Schuss abgefeuert zu haben, die Schrotflinte gehöre jedoch demjenigen, der das Video damals mit seinem Handy gemacht habe. Der wiederum hatte Wolf als Eigentümer der Waffe bezeichnet. Jetzt sollten die Aussagen zweier Zeugen den Widerspruch klären, die ebenfalls bei dieser Aktion zugegen waren. Allerdings: Keine der beiden konnte viel dazu beitragen, den wirklichen Besitzer der Waffe zu identifizieren. Zu groß waren die Gedächtnislücken, zu lang lagen die Geschehnisse zurück, zu wenig wollten beide in das Geschehen hineingezogen werden.

 © Wetterauer Zeitung 10.10.2012

 

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