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Frankfurter Rundschau – Waffenreplika als Deko

Der Prozess gegen den Rechtsextremen Patrick W., genannt „Schlitzer“, nimmt immer absurdere Formen an. Am vierten Tag waren Waffen und Munition, die die Polizei bei ihm zuhauf gefunden hat, Thema vor Gericht.

Manche stellen sich Blümchen oder Figürchen hin, um es heimelig zu haben. Andere verteilen Waffenreplika und Munition in ihrer Wohnung. Patrick W. zum Beispiel hat derlei Rüstzeug „als Deko rumstehen gehabt“, wie er am vierten Tag seines Prozesses am Gießener Landgericht einräumt. Am Mittwochmorgen hat er eingangs die Gelegenheit, sich zu den Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu äußern, die ihm angelastet werden. Zu den meisten Vorwürfen will er sich jedoch erst einlassen, wenn alle Zeugen in der Sache ausgesagt haben, weil „das dumme Geschwätz“, das am nächsten Tag in der Zeitung stehe, diese ansonsten beeinflussen könnte. Am Vortag hatte W. bereits gefordert, die Öffentlichkeit während seiner Stellungnahme auszuschließen, was das Gericht ablehnte.

Vor nicht allzu langer Zeit noch war der 26-jährige Neonazi, der als Kopf der rechten Truppe „Old Brothers gilt und seit März in Haft ist, weniger medienscheu. Er gab Interviews und ließ sich für einen Fernsehbeitrag in einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Arier“ filmen. Einer Journalistin, die für die FR recherchierte, gewährte er 2010 sogar Zutritt zu einer seiner Partys, bei denen in einem Raum mit der Aufschrift „Brausebad“ Kunstnebel aus Duschköpfen an der Decke waberte.

Pistole, Revolver, Schrotflinte…

Die „Gaskammer-Partys“ sind Inhalt einer der sieben Anklagen, die für den auf zehn Sitzungstage anberaumten Prozess zusammengefasst wurden. Am vierten Tag geht es allerdings um die diversen Waffen, die W. unerlaubt besessen haben soll, darunter ein Maschinengewehr, eine Pistole, einen Revolver, eine doppelläufige Schrotflinte, eine Pumpgun und einen Schießkugelschreiber. Und er soll damit auch geschossen haben, vorzugsweise in einem eigens dafür reservierten „Schießzimmer“. „Andere Leute richten sich ein Bibliothekszimmer ein“, flüstert jemand im Zuschauerraum.

Wiederholt weist der Angeklagte darauf hin, dass die Polizei nie funktionsfähige Waffen bei ihm gefunden habe. Tatsächlich wurden bei Hausdurchsuchungen lediglich Modell- und Schreckschusswaffen sowie untauglich gemachte Waffen sichergestellt, allerdings auch der Lauf eines Maschinengewehrs sowie Patronen verschiedenen Kalibers, die laut Staatsanwältin Carina Häublein teils zu den Schießgeräten passen würden, die in W.s Besitz gewesen sein sollen. Die Beamten stießen auch auf den „Schießraum“ und dort ebenfalls auf Patronen und Patronenhülsen, von denen ein paar noch in der mit zahlreichen Schusslöchern übersäten Wand steckten.

„Liegt da immer mal rum“

Immerhin die Munitionsfunde kommentiert der 26-Jährige, der sich seit einer Messerattacke auf einen Migranten „Schlitzer“ nennen lässt, in seiner Einlassung: Die Kiste mit hunderten Patronen, die in einem Bierwagen auf seinem Grundstück entdeckt wurden („Bei der letzten Party muss die da jemand abgestellt haben.“), die Patrone im Nachtschrank („Eine Patrone liegt immer mal irgendwo rum.“), die Schrotpatrone unter der Sitzbank im Partyraum („Wie die da hinkommt, weiß ich nicht“), die Munition unter der Küchenplatte („Die habe ich da hingelegt, damit die Polizei auch mal ein Erfolgserlebnis hat.“). Weiteres soll erst nach Anhörung aller Zeugen in diesem Anklagekomplex, den Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, folgen.

Der erste Zeuge dieses Verhandlungstages schildert dann, wie des „Schlitzers“ Waffenarsenal ausgesehen und was er damit so angestellt haben soll. Er berichtet – teils erst auf intensives Nachfragen von Richter Dietwin Johannes Steinbach – von der Pumpgun, der doppelläufigen Schrotflinte, der Pistole, dem Revolver, dem Maschinengewehr und dem Schießkugelschreiber. W. habe die Waffen ihm und einigen „Old Brothers“ auch präsentiert und damit geschossen: Auf einen alten VW-Golf in der Werkstattscheune, im Partyraum ins Holz und im Schießzimmer in die Wand. Der zweite Zeuge bestätigt derlei Übungen ebenfalls, wenn auch weit widerwilliger. Auch vor ihm und einem weiteren Freund („Der hat mehr Angst als Vaterlandsliebe gehabt.“) habe W. im Schießraum mit dem MG eine „Salve“ über die Wand gefeuert. Allerdings habe das erst beim zweiten Versuch geklappt, weil die Waffe, bei der es sich um ein altes russisches oder englisches Modell gehandelt haben könnte, beim ersten Versuch „Ladehemmungen“ gehabt habe, so der Zeuge. „Und wegen so nem Scheiß haben wir den Krieg verloren.“ Noch des Öfteren lassen Zeugen Rückschlüsse auf ihre Gesinnung zu.

„Old Brothers“ fühlen sich bedrängt

Woher der Angeklagte das Maschinengewehr gehabt habe, will der Richter wissen. „Vom Zoll“, antwortet der erste Zeuge, das jedenfalls habe W. erzählt. Steinbach möchte sich der Vorstellung verwehren, „dass der Zoll Waffen verscherbelt“. Das sei ja ungefähr so, „als würden Polizisten in der Asservatenkammer Joints rauchen“.

Einige Zeugen, speziell die „Old Brothers“ unter ihnen, unterstellen der Polizei indes ganz anderes: Sie behaupten, dass die Beamten sie beim Verhör „unter Druck gesetzt“ hätten, damit sie ihren Kumpel Patrick belasten. Vieles hätten sie nur erzählt, weil ihnen in Aussicht gestellt worden sei, dass gegen sie laufende Verfahren – beispielsweise wegen Körperverletzung, Drogenbesitz oder Diebstahl – dann glimpflicher für sie ausgingen.

Ein Aussageverweigerungsrecht greift jedoch für die am Dienstag geladenen Zeugen nur partiell, wenn überhaupt. Und so wollen sich die „Old Brothers“ im Zeugenstand einfach nicht mehr an die Dinge erinnern, die sie bei der Polizei noch angegeben haben. „Wissen Sie, das wird aufgeschrieben“, weist Steinbach sie auf das Vernehmungsprotokoll hin, aus dem immer wieder zitiert werden muss. Manchmal hilft auch das dem Erinnerungsvermögen nicht auf die Sprünge („Das weiß ich nicht mehr, das ist ja schon fast zwei Jahre her.“), manches wird bestritten („Das habe ich so nie gesagt.“ Steinbach: „Aha, dann lügt die Polizei also?“), manches wird als erfunden dargestellt („Ja, da habe ich gelogen.“).

Totalverweigerer im Zeugenstand

Und am liebsten würden viele Zeugen sowieso die Aussage vor Gericht ganz verweigern, wo im Zuschauerraum wieder ein gutes Dutzend Anhänger des „Schlitzers“ sitzt. Alles in allem bestätigen die Zeugen aber, dass W. unerlaubt Waffen, etwa das Maschinengewehr oder den Schießkugelschreiber, besessen habe. Teils räumen sie ein, diese mit eigenen Augen gesehen zu haben, teils hätten W. oder Dritte ihnen davon erzählt.

Auch einige Polizisten, die mit den Ermittlungen und der Vernehmung im Fall Patrick W. betraut waren, sagen am vierten Prozesstag aus. Es geht noch einmal kurz um die Nacht, in der bei W. nach einer Drogenfahrt nach Holland ein Rucksack mit 4,5 Kilo Amphetamin und 600 Gramm Haschisch gefunden wurde, es geht um verschiedene Durchsuchungen, bei denen in verschiedenen Räumen in W.s Hofreite die Deko-Waffen und die Munition gefunden wurden. Auch Folien für T-Shirt-Drucke mit Hakenkreuzen, SS-Runen und -Losungen stellten die Beamten dabei sicher. Der Sachverständige will wissen, welchen Eindruck das Haus in Sachen Sauberkeit und Ordnung auf die Beamten gemacht habe: „Eigentlich normal – abgesehen vom Hakenkreuz auf den Fliesen im Badezimmer.“

Am Dienstag, 18. September, wird der Prozess fortgesetzt.

 

© Frankfurter Rundschau 12.09.2012

 

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