Archiv der Kategorie: Presseberichte


Frankfurter Rundschau – Braune Volksbelustigung

Der Prozess gegen den als „Schlitzer“ bekannten Neonazi aus Echzell ist schon surreal genug. Jetzt wird er auch noch digital. Patrick W. muss sich wegen eines Youtube-Videos verantworten.

Im Frühjahr 2010 hat er die braunen Faxen endgültig dicke. Soeben musste Werner S., aktiv in der Echzeller Initiative „Grätsche gegen Rechtsaußen“, erfahren, dass die Überwachungskamera an seinem Haus verstellt wurde. „Das war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.“ Der Verdacht fällt auf den Nachbarn Patrick W. und dessen rechte Truppe „Old Brothers“. Als just am selben Abend wieder mal eine Party gegenüber tobt, schnappt sich S. eine Leiter und will seinerseits die Kamera an W.s Hofreite wegdrehen. Was dann passiert, ist ab Juli 2010 auf der Internetplattform Youtube zu sehen.

Eine grölende Horde stürzt sich auf den damals 58-Jährigen, zerrt ihn von der Leiter, prügelt ihn zu Boden – und reißt ihm die Hosen vom Leib. Werner S. flüchtet halbnackt über die Straße in seinen Hof. Polizisten, die wegen der Party bereits zugegen waren, schauen dem Treiben tatenlos zu.

Die Attacke selbst ist nicht Gegenstand der Verhandlung am Landgericht Gießen. W.s Beteiligung sei anhand des Videos nicht nachweisbar gewesen, sagt der Anwalt von Werner S. auf Anfrage der Frankfurter Rundschau. Auch die Verfahren gegen die mutmaßlichen Schläger seien eingestellt worden, bestätigt die Staatsanwaltschaft Gießen. Am Dienstag geht es vielmehr um die Frage, ob derjenige, der das Video ins Internet stellte, gegen das Kunst-Urhebergesetz verstoßen hat. Dieser Jemand soll Patrick W. gewesen sein, seine Überwachungskamera hat den Vorfall aufgezeichnet.

Noch fünf Tage mehr

Eigentlich sollte der zehnte Sitzungstag der letzte sein im Prozess gegen den als „Schlitzer“ bekannten 26-jährigen Neonazi aus Echzell. Doch weil noch nicht alle der insgesamt etwa 60 geladenen Zeugen zu den sieben Anklagen – unter anderem wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- sowie das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz – gehört wurden, sind fünf weitere Termine anberaumt. Mit dem Urteil ist voraussichtlich am 3. Dezember zu rechnen.

Werner S. schildert ausführlich und gefasst, wie es zu dem Vorfall im Mai 2010 kam. Nachdem ein Nachbar ihm mitgeteilt hatte, dass jemand an seiner Überwachungskamera herumgedreht habe, sei er zunächst rüber zu W. gegangen, um mit ihm darüber zu sprechen. Dort war gerade eine große Party im Gange, auch die Polizei war schon da, offenbar weil sich andere Nachbarn über Lärmbelästigung beschwert hatten. W. habe zusammen mit zwei Polizisten im Hof gestanden, alle mit Getränken in der Hand, so S. Ein weiterer Polizist sei gerade im Haus gewesen, um seine bekleckerte Jacke zu reinigen.

Im Supermarkt erkannt

„So geht es nicht“, habe er zu W. gesagt. Doch dieser habe ihn einfach hinausbefohlen. „Dann bin ich einfach ausgerastet“, räumt S. ein. Er habe die Leiter geholt und sie an W.s Haus gestellt. Weiter kam er nicht, der Party-Mob fiel über ihn her. Die drei Polizisten hätten nichts dagegen unternommen, klagt S. Auf Nachfrage der FR revidiert die Friedberger Polizei diese Darstellung zumindest partiell. Wie man auf dem Video am Rande sogar sehe, habe ein Beamter sehr wohl versucht, den Pulk auseinander zu halten, sagt Sprecher Jörg Reinemer. Der zweite sei ein Praktikant und deswegen nicht befugt gewesen, einzuschreiten. Und der dritte habe sich in diesem Moment drinnen die Jacke abgewischt.

Trotz der Schürfwunden an Rücken und Hinterkopf, die er bei dem Angriff erlitt, habe er „im Grunde überhaupt nichts davon mitbekommen“, sagt Werner S. „Das ging so wahnsinnig schnell.“ Wirklich bewusst sei ihm das alles erst geworden, als Anfang Juli 2010, knapp zwei Monate nach der Tat, das Video auf Youtube erschien. Noch heute werde er darauf angesprochen, einmal sogar von einem wildfremden Jungen vor einem Supermarkt. „Das war das Schlimmste“, sagt er.

Ursprünglich sei der etwa sechsminutige Streifen sogar mit Sprechblasen versehen gewesen, in denen höhnische und obszöne Kommentare eingefügt waren, schildert S. nach seiner Vernehmung im Gespräch mit der FR. Die Version, die auf dem Laptop am Richtertisch in Augenschein genommen worden sei, habe jedoch keine Sprechblasen mehr enthalten – was die Geschichte kaum erträglicher mache.

Der Richter verliert die Geduld – langsam

Mehrfach habe er versucht, das Video aus dem Netz zu bekommen. Vergeblich. Vor drei Wochen, Ende September, teilte Youtube dem Anwalt des 60-Jährigen dann endlich mit, dass der „betreffende Punkt“ in Deutschland gesperrt worden sei. Es könne jedoch noch „etwas dauern“, bis das Video nicht mehr angezeigt werde, verliest der Vorsitzende Richter Dietwin Johannes Steinbach die Erklärung. Und über ein Passwort kommt man ohnehin auch künftig weiter an den Clip, der zudem längst noch anderswo durchs World Wide Web wabert. „Das kriegt man da nicht mehr raus“, meint S. „Ich kann es nicht verstehen, dass Menschen so etwas zur Volksbelustigung ins Internet einstellen.“

Patrick W. bestreitet, dies unter dem Pseudonym „pauldeprinz“ getan zu haben – und widerspricht damit dem, was er ausgesagt hatte, als die Polizei vor seiner Tür stand, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Damals habe er die Sache nur deswegen zugegeben und falsche Angaben gegenüber den Polizisten gemacht, „damit die mir nicht wieder die ganze Bude auseinandernehmen“. Tatsächlich nämlich habe er die Aufnahme bloß von einem Bekannten digitalisieren lassen. Wer denn dann „pauldeprinz“ sei, will Richter Steinbach wissen. „Das hätten Sie ja rausfinden können“, antwortet W. und schiebt hastig noch ein „oder die Polizei“ hinterher. Steinbach, der bislang bemerkenswert viel Geduld mit dem zuweilen vorlauten Angeklagten hatte, weist ihn barsch in seine Schranken.

„Ein netter junger Mann“

Irgendwann habe jeder das Video gehabt, sagt W. Und „irgendwer“ habe es dann unter dem Pseudonym „pauldeprinz“ hochgeladen und es ihm angehängt. „Ich bin ja mittlerweile mit einigen verstritten.“

Mit Werner S. zum Beispiel. Anfangs habe er sich gut mit W. verstanden und sich um eine angenehme Nachbarschaft bemüht, sagt der 60-Jährige aus. „Das war ein netter junger Mann, als er zu uns in die Straße zog.“ Doch das gute Verhältnis „bröckelte aufgrund seiner Aktionen“. Seine rechtsextreme Gesinnung sei immer deutlicher geworden. Die Tattoos, die Kampfhunde, die Deko-Waffen, die „Old Brothers“, die nachts Parolen auf der Straße brüllten und die Nachbarn aus dem Schlaf schreckten.

Damit wird auf jeden Fall Schluss sein, egal ob der 26-jährige „Schlitzer“, der bereits seit März in der JVA Gießen einsitzt, zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt wird oder nicht. Am 15. Oktober ist sein Hofreite zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben.

 © Frankfurter Rundschau 9.10.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Angeklagter streitet alles ab

Prozess gegen Neonazi aus Echzell wird vor Gießener Landgericht wegen weiterer Vergehen fortgesetzt

Der Neonazi aus Echzell, der sich gelegentlich selber „der Schlitzer“ nennt, muss sich zurzeit unter anderem auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und der öffentlichen Zurschaustellung von verfassungsfeindlichen Symbolen vor dem Landgericht in Gießen verantworten.

Beide Anklagepunkte stritt er vor der 7. Strafkammer rundweg ab. Nie habe er versucht, einen Menschen zu überfahren, so wie ihm das die Anklage vorwirft. Von dem in der Anklage beschriebenen Vorfall, nachdem er Anfang vergangenen Jahres den 16-jährigen Sohn der Nachbarfamilie mit seinem Auto zu überfahren versucht haben soll, wisse er nichts. Der Fall sei seines Erachtens von seinen Nachbarn vielmehr konstruiert worden und entspreche nicht den Tatsachen. Ganz anders erinnert sich dagegen der 16-Jährige an den Vorfall.

Er habe abends nach 22 Uhr auf Bitten seiner Mutter noch das Handy einer befreundeten Nachbarin aus dem Auto seiner Eltern holen sollen. Die Nachbarin hatte sich das Fahrzeug kurz zuvor ausgeliehen und dabei ihr Telefon darin vergessen. Nachdem der 16-Jährige das Handy an die Nachbarin übergeben und diese danach schon auf dem Heimweg war, sei plötzlich ein Taxi mit sehr hoher Geschwindigkeit um die Ecke in die Wiesengasse eingebogen. Am Steuer: der Angeklagte.

Nur durch einen spontanen Schritt zurück zu dem Auto seiner Eltern habe sich der 16-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt mitten auf der Straße stand, aus der Gefahrenzone bringen können. Das Taxi habe nicht etwa angehalten, sondern sei mit unvermindert hoher Geschwindigkeit weitergefahren. Auf Nachfrage des Gerichts verwickelte sich der Junge jedoch in Widersprüche, wie auch anschließend die Nachbarin, die den Vorfall genau beobachtet haben will.

Tatzeit umstritten

Nach ihrer polizeilichen Aussage hätte sie das aber gar nicht tun können, da sie sich zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht mehr in der Wiesengasse befand. Auch der Junge versicherte vor Gericht, dass er ziemlich sicher den Tatzeitpunkt auf 22 Uhr festlegen könne. Erst als ein Video einer Überwachungskamera der Nachbarn mit 22.53 Uhr das Aussteigen das Aussteigen aus dessen Fahrzeug zeigte, meinte der 16-Jährige, sich in der Uhrzeit wohl vertan zu haben und dass der Vorfall sich gegen 23 Uhr abgespielt habe. Dabei zeigte das Video nicht einmal den besagten Vorfall, sondern lediglich das Aussteigen des Angeklagten aus seinem Fahrzeug. Verteidiger Jürgen Häller vermutete deshalb das Vorliegen einer Absprache unter der Nachbarschaft aus Rache gegenüber seinem Mandanten.

Ob das Gericht ähnlich verfährt wie in der vergangenen Woche, als es einen weiteren Anklagepunkt gegen den Neonazi wegen Körperverletzung fallen lassen musste, da der Sachverhalt – er soll einem Türken eine Kopfnuss auf einer seiner Partys verabreicht haben – vor Gericht nicht hinreichend aufgeklärt werden konnte, steht noch nicht fest. Allerdings wog der Vorwurf in Sachen Kopfnuss nicht ganz so schwer, wie der Versuch, einen Menschen überfahren zu wollen. Vermeintlich klarer liegt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft dagegen bei der öffentlichen Zurschaustellung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Im April vergangenen Jahres sei der Angeklagte von einem Freund zur Hilfe gerufen worden, weil dieser im betrunkenen Zustand Stress in der psychiatrischen Klinik in Friedberg gemacht habe.

Davidstern am Galgen

Weil es dem Angeklagten an dem Abend zu warm war, zog er kurz entschlossen seinen Kapuzen-Pullover aus und lief nur mit einem kurzärmligen T-Shirt bekleidet ins Krankenhaus. Dort bemerkten die Polizisten unteren den zahlreichen Tätowierungen an seinen Armen auch einen Galgen, an dem ein Davidstern hing. In ihm war zusätzlich ein kleiner Mensch abgebildet. Er habe die Tätowierung nicht absichtlich zeigen wollen, sondern habe sie nur im Trubel vergessen abzudecken. Ansonsten trüge er entweder ein Hemd darüber oder er übermale das Tattoo. Warum er das denn tue, wollte daraufhin das Gericht wissen. „Ich weiß doch, was verboten und was erlaubt ist“, versuchte sich der Angeklagte zu rechtfertigen. Mit rechtsgerichteten Parolen habe das jedoch nichts zu tun. Ansonsten „hätte ich mir doch einen Rabbi am Galgen auf den Arm tätowiert“.

 Ein x-beliebiger Stern an einem Galgen verstoße sicherlich gegen keinen Paragrafen. Auf sein Anerbieten zog er schließlich vor der Richterbank sein Hemd aus, so dass das Gericht die Tätowierung selber in Augenschein nehmen konnte. Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgesetzt.

 © Frankfurter Neue Presse 4.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – Keine Kriegswaffen bei Patrick Wolf gefunden

Ein kleiner Teilerfolg für Patrick Wolf: Am neunten Verhandlungstag gegen den Rechtsradikalen aus Gettenau hat ein Waffengutachter des Hessischen Landeskriminalamts ausgesagt, Wolf habe nicht gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Der Maschinengewehrlauf, den die Beamten bei einer Hausdurchsuchung im April 2011 in Wolfs Hofreite gefunden hatten, tauge nicht mehr zum Einsatz in einer so genannten Kriegswaffe, sagte der Experte am Dienstag.

Seit Anfang August muss sich der »Schlitzer«, so Patrick Wolfs Spitzname, vor dem Landgericht Gießen verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Betreiber eines Tätowierstudios unter anderem Drogenhandel, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Volksverhetzung und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last.

Der Sachverständige für Schusswaffen hatte im September 2011 die bei Wolf gefundenen Waffen und Munition untersucht, darunter Dekorationswaffen, unbrauchbar gemachte Gewehre, eine Schreckschusspistole, über 500 Schuss Maschinengewehrmunition – und der abgesägte Lauf eines Maschinengewehrs Modell MG3, eine Waffe, die bei der Bundeswehr auch heute noch im Einsatz ist.

Auch wenn das Ergebnis des Gutachtens harmlos klingt: Der bei Wolf gefundene Lauf könnte in den falschen Händen zu einer tödlichen Waffe werden. Zwar sei er »für eine Kriegswaffe nicht mehr verwendbar«, sagte der 47-jährige Waffenexperte, aber dennoch sei er »fähig, als Schusswaffe eingesetzt zu werden«. Ein geschickter Handwerker könne dies problemlos bewerkstelligen. In nur 30 Minuten wäre es möglich, so der Gutachter, die »einfachste Form einer Schusswaffe« herzustellen – eine Einzelladewaffe, bei der nach jedem Schuss eine neue Patrone in den Lauf eingesetzt werden müsse. Um den Lauf mit einer Verschlusskappe mit integriertem Dorn zu versehen, bräuchte man nur drei Dinge, so der Waffenexperte: »Schraubstock, Feile – und Zeit.« Anschließend könnte man eine Patrone einlegen, den Lauf verschließen und mit einem Schlag – etwa durch einen Hammer – den Schuss abfeuern.

Auch anspruchsvollere Waffen könnten hieraus gefertigt werden. Je nach Geschick und Sachkenntnis des Bastlers könne am Ende sogar wieder ein vollautomatisches Maschinengewehr dastehen. Dennoch: Den Tatvorwurf, nämlich ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, könne er nicht teilen, erklärte der Gutachter. Selbst bei vollständiger Instandsetzung der Waffe: Keine Armee würde eine solche Waffe im Kriegsfall einsetzen, was die Voraussetzung für eine derartige Anklage sei. Einen Verstoß gegen das Waffenrecht hingegen liege vor, denn auch solche Läufe dürften nicht ohne Weiteres verkauft werden.

Wolf selbst hatte vor einigen Verhandlungstagen betont, es sei nur mit Spezialwerkzeug und Sachkenntnis möglich, aus dem MG-Lauf eine Schusswaffe herzustellen. Ihm fehle dieses Wissen: »Ich bin doch kein Büchsenmacher.« Das müsse man auch nicht sein, meinte hingegen der Experte. Eine einfache Waffe könne auch ein Laie daraus bauen. Auch Wolfs Erklärung, so einen Lauf könne man überall kaufen, widersprach der Gutachter. »Solche Läufe sind nicht frei verkäuflich.« Schon der Besitz ohne Genehmigung sei ein Verstoß gegen das Waffenrecht.

Wolf werden mehrere derartige Verstöße vorgeworfen. So soll er mit einer Schrotflinte auf ein Auto geschossen haben, was der Angeklagte auch einräumt. Auch die bei ihm gefunde-
 ne Munition für Schreckschusswaffen, Gewehre und Schrotflinten hätte er nicht besitzen dürfen. Zudem hatte Wolf in seinem Anwesen laut Zeugen ein Schießzimmer eingerichtet, in dem er mit verschiedenen Waffen auf die Wand geschossen haben soll. Die Waffen, die er besessen haben soll, darunter Schrotgewehre, Maschinenpistole und Pistolen, konnte die Polizei bisher jedoch nicht finden. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

 © Wetterauer Zeitung 4.10.2012

 

Wetterauer Zeitung -Geständnis: Kiloweise Drogen für den »Schlitzer« gekauft

Ja, er habe gedealt, ja, er habe auch Patrick Wolf mit Drogen beliefert, gestand der 23-jährige Angeklagte am Montag während seines Verfahrens am Gießener Landgericht. Noch ist der Prozess gegen den jungen Mann nicht abgeschlossen, am Freitag wird wohl das Urteil gesprochen.

Der aus Weilmünster stammende Angeklagte räumte die Vorwürfe der Anklageschrift weitgehend ein, wonach er von Dezember 2010 bis Juni 2011 in 21 Fällen Amphetamine und in einem Fall Ecstasy in teilweise nicht unerheblichen Mengen erworben und in der Wetterau – unter anderem in Echzell und Büdingen – weiterverkauft haben soll. Die Drogen stammten teilweise aus dem Ausland, sagte der Angeklagte, der zugab als Zwischenhändler fungiert und den »Schlitzer« beliefert zu haben. Patrick Wolf habe er in dessen Tattoo-Studio kennengelernt, sagte der inzwischen selbstständige Fliesenleger. Er sei damals arbeitslos gewesen und als Wolf ihm vorgeschlagen habe, als Drogenkurier für ihn zu arbeiten, habe er das Angebot angenommen. In Koblenz habe er bis zu einem Kilo Amphetamine besorgt und an Patrick Wolf geliefert, der die Drogen weiterverkauft habe.

Die steigende Nachfrage habe ihn und den 26-jährigen Echzeller auch nach Maastricht geführt, um dort Amphetamine in besserer Qualität und zu besseren Konditionen zu besorgen. Gemeinsam habe man im Juni 2011 die Grenze mit zwei Kilogramm Amphetaminen passiert. Der Angeklagte sagte, er selbst sei dabei im eigenen Auto gefahren, Patrick Wolf habe die Drogen mit einem angemieteten Motorrad transportiert, »weil er damit wendiger war und der Polizei besser hätte entkommen können.« Er habe sich auch überlegt, selbst in das Geschäft einzusteigen und sich einen eigenen Kundenstamm aufzubauen, mit Patrick Wolf als Zulieferer. Der vorsitzende Richter Heiko Söhnel wollte wissen, worin dieser Wandel vom Lieferanten zum Abnehmer begründet gewesen sei. Die Drogen nicht selbst zu importieren, habe für ihn »weniger Risiko und weniger Stress« bedeutet.

Während der Verhandlung wurde klar, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Patrick Wolf aufgeflogen und zunächst in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Die weiteren Ermittlungen im »Schlitzer«-Fall hatten nun durch Zeugenaussagen weitere 22 Delikte ans Licht gebracht.

»Mit dem Wissen von heute hätte ich mich auf Patrick Wolf nie eingelassen«, sagte der Beschuldigte über seinen ehemaligen Komplizen, über dessen Zukunft derweil nur wenige Räume weiter verhandelt wurde. Wolf sei ab einem gewissen Zeitpunkt selbst »nur noch high« gewesen, habe auch Unbekannten ungefragt von seinen Drogengeschäften erzählt. Zu dem 26-Jährigen und der rechten Szene habe er keine privaten Kontakte gehabt, sagte der Beschuldigte, der betonte, sich inzwischen von der Drogenszene distanziert zu haben.

 © Wetterauer Zeitung 2.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« zeigt dem Gericht seine Tattoos

Hakenkreuze, Adolf Hitler, SS-Totenkopf, Reichsadler und mehr – der Tätowierer Patrick Wolf hat seiner Kundschaft nahezu jedes Motiv der rechten Szene auf die Haut gemalt. Auch sein eigener Körper ist mit Motiven verziert, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Volksverhetzung sind.

Am Montag, dem achten Prozesstag gegen den »Schlitzer« am Landgericht Gießen, ging es aber nicht nur um die Tätowierungen, sondern auch um einen angeblichen Versuch Wolfs, einen Nachbarsjungen zu verletzen.

Patrick Wolf hatte im Tätowiergeschäft seine Nische gefunden – soviel ließ sich nach Beendigung des achten Prozesstages gegen den 26-jährigen Echzeller festhalten. Bei einer Hausdurchsuchung im Frühjahr 2011 hatten Polizeibeamte unter der Theke seines Düdelsheimer Tattoo-Studios einen Ordner gefunden, dessen Inhalt den meisten Menschen wohl den Atem stocken lässt: Fast die gesamte Bandbreite an Neonazi-Körperkunst war auf fast 100 Seiten mit Fotos und Skizzen abgebildet. Hakenkreuze, Runen, Eiserne Kreuze, Slogans der SS und Bilder von Adolf Hitler in unterschiedlichsten Posen waren noch die »harmloseren« Motive, verglichen mit einer Tattoo-Vorlage, die zeigt, wie ein Bagger Leichenberge in ein Massengrab schiebt, während ein Soldat einem Getöteten in den offenen Mund uriniert.

Tattoo-Kunden gewarnt?

Wolf bestritt nicht, der Besitzer des Ordners zu sein. Der sei seine »Kartei, zur Ablage von Tätowierungen, die ich schon gemacht habe«. Meist seien die Kunden mit derartigen Motiv-Wünschen an ihn herangetreten. Er habe den Ordner nicht offen ausgelegt, sagte der Tätowierer. Den Vorwurf, gegen das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verstoßen zu haben, stritt Wolf ab. Er betonte, seine Kunden vor dem Tätowieren gewarnt zu haben. »Die Leute bekommen gesagt, dass sie das nicht öffentlich zeigen können«. Er habe seine Kundschaft stets darauf hingewiesen, dass ein Schwimmbadbesuch mit derartigen Verzierungen nicht mehr möglich sei.

Doch Wolf passierte selbst ein Fauxpas: Am Rosenmontag 2011 wurde er ins psychiatrische Krankenhaus in Friedberg gerufen. Ein Freund von ihm habe randaliert und ständig nach ihm verlangt, erinnerte sich der 26-Jährige. Der Angeklagte erklärte, er habe vor Betreten des Krankenhauses seinen schwarzen Pullover ausgezogen. Nur im T-Shirt, die tätowierten Arme unverdeckt, betrat Wolf das Krankenhaus, beruhigte den Freund. Ein Polizist studierte derweil die Tatoos des Echzellers. Es sei »reiner Zufall« gewesen, dass ihm ein Motiv aufgefallen sei, sagte der Polizeibeamte. Er habe auf Wolfs rechtem Arm einen Galgen, mit daran aufgehängtem Davidstern mit rotgerändertem Einschussloch gesehen. Neben dem Galgen sei ein Soldat mit angelegtem Gewehr zu sehen, darunter ein Haufen Totenschädel – für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Volksverhetzung.

Nicht für Wolf: Er halte das Motiv für »unproblematisch«. Denn er leugne den Holocaust ja nicht, sagte Wolf. Seiner Meinung nach erzähle der Arm die Geschichte. Das Tattoo zeige nur, was früher passiert sei. »Ich hätte auch einen Rabbiner an den Galgen hängen können, nur hätte das blöd ausgesehen«, sagte Wolf. Normalerweise seien seine Tätowierungen in der Öffentlichkeit verdeckt, er trage sogar meist einen Filzstift mit sich herum, um die Bilder vorübergehend unkenntlich zu machen, »um Ärger zu vermeiden«. Den Richtern zeigte er am Montag bereitwillig seinen Arm, den auch die Staatsanwaltschaft interessiert studierte.

Anklage: Nachbarsjungen gefährdet

Neben den Tattoos stand noch ein weiterer Anklagepunkt auf der Tagesordnung: Die Staatsanwaltschaft wirft Wolf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Er soll im April 2011 mit dem Auto auf einen Jugendlichen aus Echzell zugefahren sein, der wegspringen musste, um nicht überfahren zu werden.

Der 16-Jähriger, sagte aus, Wolf habe sein Auto beschleunigt und sei mit quietschenden Reifen auf ihn zugeschossen. Eine Augenzeugin des Vorfalls berichtete, das Mercedes-Taxi, in dem Wolf gesessen habe, habe den Jungen nur »um Haaresbreite« verfehlt. Schlimmeres sei nur verhindert worden, weil der 16-Jährige reflexartig einen Satz zurück gemacht habe. Wolf bestritt, dass es jemals zu solch einer Begegnung gekommen sei. Stattdessen warf er den Zeugen Falschaussagen und der Staatsanwaltschaft vor, sie wolle seine »Mobilität einschränken«.

Während der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte mit der Familie des 16-Jährigen wohl im Streit gelegen hatte. Wie der Teenager berichtete, kam es nach einer Party in Wolfs Hofreite in Gettenau zu einer Auseinandersetzung, nachdem seine Mutter vier grölende Männer auf der Straße um Ruhe gebeten hatte. »Sie sind bei uns in den Hof eingedrungen und sind auf meinen Vater losgegangen«, sagte der Jugendliche.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem zahlreiche Drogendelikte zur Last, aber auch Verstöße gegen das Waffengesetz, Körperverletzung, Volksverhetzung und mehr.

 

© Wetterauer Zeitung 2.10.2012

 

Frankfurter Rundschau – Hitler unter der Haut

Ein absurdes Leben im Abseits wird seziert: Am achten Prozesstag gegen den rechtsextremen „Schlitzer“ aus Echzell muss der sich wegen seiner Tattoos und Tätowier-Vorlagen vor dem Landgericht Gießen verantworten.

Ein deutscher Soldat schiebt mit einem Bagger ausgemergelte Leichen in ein Massengrab, ein anderer Soldat reckt den Arm zum Hitlergruß und uriniert in den geöffneten Mund eines Toten. Aus dem Schlot eines Krematoriums steigt Rauch, in dem sich leidverzerrte Gesichter abzeichnen, daneben der Spruch: „Atomkraft? Nein danke!“

Nicht genug, dass jemand derartige Motive entwirft, wie sie in der Anklageschrift geschildert werden. Es gibt offenbar sogar Typen, die sich so etwas in die Haut stechen lassen. Und davon scheinen nicht wenige durch die Wetterau zu irrlichtern. Wohl auch wegen Patrick W., der diese und ähnliche Bilder und Symbole im Programm seines Tattoo-Studios gehabt haben soll. Unter anderem darum geht es am Landgericht Gießen am achten Tag des Prozesses gegen den unter dem Spitznamen „Schlitzer“ bekannten Kopf der rechtsextremen „Old Brothers“. Volksverhetzung sowie Zeigen und Verbreiten verfassungswidriger Zeichen werden dem 26-Jährigen aus Echzell vorgeworfen.

Der Führer auf dem Thron

Auf etwa 100 entsprechenden Skizzen und Tätowier-Vorlagen stieß die Polizei bei einer Durchsuchung seines Studios im April 2011, darunter Hakenkreuze, Keltenkreuze, SS-Runen, Triskelen, Reichsadler, prügelnde Glatzen, Adolf Hitler als Comicfigur, Adolf Hitler auf einem Thron, Hitler-Porträts. Und eben jene Genozid-Szenen. Und noch einiges mehr steckte in dem Ordner, den W. am Montag in seiner Einlassung bezeichnet als „Kartei zum Ablegen von Tätowierungen, die ich schon gemacht habe“. Die Motive stammten von ihm, er habe sie „gemalt“, teils frei, teils nach Vorlage. Der Ordner habe jedoch nicht offen ausgelegen, sondern sei hinter der Theke verstaut gewesen. Nie habe er ihn weiteren Kunden gezeigt, nie habe er die Zeichnungen weiter verbreitet. Wer seine Gesinnung auf irgendwelchen Körperteilen verewigt haben wollte, dem habe er eingebläut: „Wenn du das tätowiert hast, kannst du Schwimmbad und Sauna vergessen.“

Er selbst trage wegen seiner eigenen Tätowierungen fast immer lange Ärmel, und für den Fall, dass er doch mal im T-Shirt antreten müsse – als Beispiele nennt er Schlägereien oder den Hessentag –, habe er „immer einen Edding dabei“. Wenn er „keinen Bock auf Diskussionen“ habe, könne er damit schnell seine Tattoos „übermalen“, wohl wissend, dass manche davon „den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen“.

Davidstern am Galgen

So auch das Motiv auf seinem rechten Oberarm, das im Gerichtssaal „in Augenschein genommen“ wird. Auf Aufforderung des Vorsitzenden Richters Dietwin Johannes Steinbach zieht W. dazu sein schwarzes – langärmeliges – Hemd aus. „Der Arm“, sagt W., „erzählt eine Geschichte“. Mit Holocaust-Leugnung oder -Verherrlichung habe das nichts zu tun. Tätowiert ist ein Galgen, an dem ein Davidstern baumelt, darunter ein Haufen Totenköpfe, daneben ein Schütze, der auf den Stern zielt. „Ich hätte mir da auch einen Rabbi dranhängen können“, meint W., „aber den hätte man nicht so gut erkannt“.

Erkannt hat den menschenverachtenden Inhalt des Tattoos ein Polizist im psychiatrischen Krankenhaus in Friedberg. Dorthin hatte W. an Fasching 2011 einen Kumpel begleitet, weil dieser zuvor sturzbetrunken in der Notaufnahme des Bürgerhospitals ausgerastet war. W. hatte nach eigener Aussage nur ein T-Shirt an – und offenbar keine Zeit mehr, den Edding zu zücken. Der Beamte zeigte W. an. Bei der darauffolgenden Razzia in W.s Hofreite und Studio wurden die Tattoo-Vorlagen gefunden.

Und noch eine Anklage war Thema in der Verhandlung am Montag: Im Frühjahr 2011 soll W. mit dem Auto auf einen heute 16-jährigen Nachbarsjungen losgefahren sein. Dieser schildert das Geschehen wie folgt: Er habe am späten Abend im Auftrag seiner Mutter ein Handy aus dem Auto geholt, das schräg vor W.s Hofreite geparkt gewesen sei. Als er auf dem Rückweg zum Haus die Straße überquerte, sei plötzlich ein Taxi mit „quietschenden Reifen“ in die Straße eingebogen – und dann „mit Vollgas“ auf ihn zugefahren. Nur durch einen Sprung zurück hinter das geparkte Auto habe er sich retten können. Der Fahrer sei eindeutig Patrick W. gewesen. Dessen Frau unterhält ein Taxiunternehmen.

Angriff auf die Mobilität

Eine Frau aus der Nachbarschaft, die nach eigenen Angaben das Geschehen zumindest zu großen Teilen beobachten konnte, bestätigt die Aussage des Jugendlichen. Auf die Frage nach dem Warum der mutmaßlichen Attacke, berichtet dieser von einem schon länger schwelenden Streit zwischen seinen Eltern, W. und W.s Kumpels. Letztere seien irgendwann mal in einer Nacht laut grölend und singend durch die Straße gezogen. Als sich seine Mutter daraufhin aus dem Fenster hinaus beschwert habe, seien die Männer zu viert in ihren Hof eingedrungen und hätten seinen Vater verprügelt.

Zu den am Montag verhandelten Vorwürfen der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sagt W.: „Den Vorfall hat es nicht gegeben.“ Die Anschuldigung seien „ein Angriff auf meine Mobilität“, man wolle ihm da „was anhängen“. Ihm sei bloß mal die Katze der Nachbarn vors Auto gelaufen. Zeugen, die in dieser Sache zu seinen Gunsten aussagen, sind keine geladen. Und auch W.s Anhänger, die ansonsten immer zahlreich zum Prozess erschienen waren, sind am achten Verhandlungstag nur äußerst spärlich bis gar nicht vertreten. Mit dem Urteil ist voraussichtlich am zehnten Verhandlungstag am 9. Oktober zu rechnen.

© Franfurter Rundschau 2.10.2012

 

Kreis Anzeiger – Echzeller weist jede Schuld von sich

Polizei findet in Tattoostudio verfassungswidrige Vorlagen

 „Reichsadler mit Hakenkreuz, Dolch mit Hakenkreuz, Doppelsigrune, Hitlerbildnis“ – knapp 100 Vorlagen hat die Polizei im Tattoostudio des Echzellers, der sich derzeit vor dem Gießener Landgericht verantworten muss, in einem Leitzordner gefunden. Das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen ist nur einer von etlichen Vorwürfen, die verhandelt werden. Unerlaubter Waffenbesitz und Drogenhandel im großen Stil sind andere. 

Den Besitz des Ordners bestreitet der 26-Jährige nicht, behauptet aber, „diesen persönlichen Karteikasten der Öffentlichkeit nicht zugänglich“ gemacht und sich deshalb „auch nicht strafbar gemacht“ zu haben. Wie so häufig in diesem Prozess, würdigte der Echzeller am Montag seine Angaben im Lichte des Strafgesetzbuches gleich selbst.

Die rechte Gesinnung, für die der verheiratete Mann ebenso bekannt sein soll wie für seine Waffenliebhaberei, stand noch ein weiteres Mal im Mittelpunkt des achten Verhandlungstages. Am Richtertisch wurde sein rechter, über und über tätowierter Arm begutachtet. Darauf soll en – für Zuschauer und Prozessbeobachter war das nicht zu sehen – ein an einem Galgen baumelnder Davidstern und darunter Totenköpfe mit leidverzerrten Gesichtern zu sehen sein. Ein Polizeibeamter hatte sich im Februar 2011 den Oberarm genauer angesehen, als der Angeklagte einen Freund in die Notaufnahme eines Friedberger Krankenhauses begleitet hatte. Daraufhin war ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden.

Auch die schlechten Beziehungen zur Nachbarschaft waren ein weiteres Mal Thema. Die Nachbarn seien „mit ihrer Mundpropaganda mit Schuld“ daran, dass er „als großer Krimineller“ dargestellt werde, hatte der verheiratete Mann an einem der ersten Verhandlungstage gesagt. Die Nachbarn berichteten indes von konkreten Vorfällen. Einen 16-jährigen Jungen aus seiner Straße soll der Angeklagte im Frühjahr 2011 beinahe umgefahren haben. „Erst gebremst, dann Vollgas“, erinnerte sich der Zeuge. Den Vorfall habe es nicht gegeben, behauptete der Angeklagte. Die Katze der Familie sei ihm einmal vor das Auto gelaufen, mehr nicht.

 Ein paar Türen weiter wurde am Landgericht am Montag die Verhandlung gegen einen mutmaßlichen Dealer des Echzellers eröffnet. Dem Mann aus Weilmünster wird 22-facher Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen, der Echzeller soll sein Abnehmer gewesen sein. Während einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten hatte der 23-Jährige ein Geständnis abgelegt. Ihn erwartet nun eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten. Das Urteil in diesem Fall ergeht voraussichtlich am Freitag. Der Prozess gegen den 26-Jährigen aus Echzell wird heute fortgesetzt.

© Kreis Anzeiger 2.10.2012

 

Frankfurter Rundschau – Vergessene Kopfnuss

Das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Rechtsextremen Patrick W. wird eingestellt. Bei einer Jubiläumsfeier eines Vereins hatten seine „Old Brothers“ einen Türken krankenhausreif geschlagen. W. hat aber noch genügend anderes, für das er sich verantworten muss.Fest steht: Der SV Reichelsheim hat am Wochenende vom 6. bis 8. August 2010 seine 90-Jahrfeier zelebriert. Fest steht auch: Samstagnacht gab es dort eine Schlägerei, bei der einige „Old Brothers“ mitmischten. Und ein türkischer Familienvater hatte am Ende eine Nasenbeinfraktur, Blessuren und abgebrochene Zähne.

Wer aber an der Prügelei beteiligt war, wer wen provoziert und wer zuerst zugeschlagen hat, wird nicht klar am siebten Verhandlungstag des Prozesses gegen Patrick W. am Landgericht Gießen. Das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den 26-Jährigen aus Echzell, der als Kopf der „Old Brothers“ gilt und auf den Spitznamen „Schlitzer“ hört, wird am Dienstag eingestellt.

Chaos unter den Zeugen

Es falle „im Hinblick auf die weiteren dem Angeklagten zur Last gelegten Taten“ und auf das zu erwartende Gesamtstrafmaß nicht ins Gewicht. Außerdem, so der Vorsitzende Richter Dietwin Johannes Steinbach, habe man den ganzen Vormittag verhandelt, ohne zu nennenswerten Erkenntnissen gekommen zu sein. Denn die Zeugen warten mit teils sehr unterschiedlichen Versionen des Geschehens auf – sofern sie sich überhaupt daran erinnern können, respektive wollen.

Das heute 38-jährige Opfer, das als Nebenkläger auftritt, schildert den Hergang wie folgt: Er habe sich im Festzelt mit Vereinskollegen unterhalten, als sich einige Männer dazwischengedrängt und gefragt hätten, ob er wisse, was das „OB“ auf ihren T-Shirts heiße. Auf sein Nein hin hätten sie gesagt: „Das wirst du schon noch erfahren.“ Die Security sei eingeschritten, doch später hätte sich die Gruppe erneut um ihn „postiert“. Plötzlich sei W. aufgetaucht und habe ihm mit den Worten „Hast du ein Problem?“ eine Kopfnuss gegeben. Mit blutender Nase sei er nach draußen – wo die „Old Brothers“ über ihn hergefallen seien. Es habe sie wohl „gestört, dass sich ein Türke mit Deutschen arrangieren und amüsieren kann“, mutmaßt der Nebenkläger über den Grund der Attacke.

Die Zeit und der Alkohol

Die allerdings soll W. zufolge genau andersherum abgelaufen sein: Der Nebenkläger habe ihm eine Kopfnuss verpasst. Ein Zeuge aus W.s Dunstkreis bestätigt dessen Variante. Andere Zeugen bestätigen die des Nebenklägers – zumindest den Teil, der sich vor dem Zelt abgespielt haben soll. Bemerkenswert auch, dass fast alle, die am Dienstag aussagen, offenbar ein schlechtes Gedächtnis besitzen. „Da kann ich mich nicht dran erinnern, das ist ja schon zwei Jahre her.“ Und außerdem: der Alkohol.

Somit bleibt auch offen, ob die „Old Brothers“ nun Einheitskluft trugen oder nicht. Und noch etwas, nämlich die Frage, wie es eigentlich passieren kann, dass ein einzelner Mann bei einem großen Zeltfest krankenhausreif geprügelt wird – und sich kaum jemand darum zu scheren scheint.

© Frankfurter Rundschau 26.09.2012

 

Frankfurter Rundschau – Hakenkreuze und Glatzentreffen

Ein Hakenkreuz an einer Gartenhütte, ein anderes, gut sichtbar, an einem Trafo-Häuschen am Nidda-Radweg. Gerhard Salz von den Florstädter Grünen hat die Schmierereien fotografiert. Mit den Fotos leitet er am Samstagnachmittag im Bürgerhaus in Leidhecken die Diskussion über den „Umgang mit Rechten in Florstadt und Umgebung“ ein.

Das Städtchen im Zentrum der Wetterau könnte die neue Heimat der rechtsextremen „Old Brothers“ werden könnte, nachdem deren Kopf Patrick W., der sich selbst „Schlitzer“ nennt, verhaftet wurde. W. muss sich derzeit vor dem Landgericht Gießen wegen sieben Anklagen verantworten, von Volksverhetzung bis Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz. Seine Hofreite in Echzell, bislang das Zentrum der Aktivitäten der „Old Brothers“ ist verwaist, die Zwangsversteigerung der Immobilie steht an.

„In Echzell ist es ruhig geworden“, sagt der Vorsitzende der „Grätsche gegen Rechtsaußen“ Manfred Linss. Die BI war wegen der rechtsextremen Aktivitäten in Echzell gegründet worden. Sie habe ihr Ziel, den Schlitzer aus Echzell wegzuhaben, erreicht, sagt Linss. Er geht davon aus, dass Patrick W. nicht mehr nach Echzell zurückkehren wird. Die Frau des 26-Jährigen soll inzwischen zu ihren Eltern nach Florstadt zurückgekehrt sein. W. selbst stammt ebenfalls aus Florstadt. „Die schlagen nun wieder in Florstadt auf, nachdem Echzell geschlossen wurde“, sagt Bürgermeister Herbert Unger (SPD).

Der feste Kern der Old Brothers besteht aus 50 Leuten, sagt Andreas Blaser von der Antifaschistischen Bildungsinitiative (Antifa BI) Wetterau. Das Umfeld bestehe aus etwa 300 Leuten. Diese Gruppe sei „nicht direkt politisch, sie besteht nicht nur aus Neonazis“. Gerade das mache sie aber so gefährlich. Sie sei „integraler Bestandteil der Jugendkultur“.

„Ich halte ihn nicht für einen politischen Menschen“, sagt Unger (SPD) über Patrick W. Der sei nicht „der Held“ zu dem er stilisiert werde, sondern ein „mieser, jämmerlicher Feigling“. Unger berichtet von Treffen „von schwarz bejackten Glatzen“ auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes. Weil es ein Privatgrundstück ist, könne die Stadt nur schwer dagegen vorgehen. Genauso bei den Hakenkreuzschmierereien, die sich an Privatgebäuden befänden.

In der Wetterau sei der Rechtsextremismus schon immer stark, sagt Balser. Woher das komme, fragt einer aus dem Publikum. Es fehle vor allem in der östlichen Wetterau an Angeboten für Jugendliche und es gebe eine Ignoranz gegenüber rechtsextremen Aktivitäten. In dieser Situation könne ein Patrick W. „jede Menge Jugendliche ziehen“, antwortet Balser.

© Frankfurter Rundschau 24.09.2012

 

Wetterauer Zeitung – Prozess: Unter Duschköpfen im »Brausebad« gefeiert?

Am fünften Verhandlungstag gerät der Prozess gegen den Neonazi „Schlitzer“ aus Echzell vollends durcheinander: Zeugen und Angeklagter belasten sich gegenseitig und liefern zig widersprechende Versionen diverser Episoden rund um Drogenbesitz und Waffennarretei.

Drogen und Waffen. Die beiden Anklagen, die die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz beinhalten, sind vorerst abgehakt. Knapp 20 Zeugen waren geladen, ungefähr ein Drittel davon Polizisten. Einzelne Aussagen werden noch nachgeholt, etwa die eines Sachverständigen des LKA, der beurteilen soll, ob ein beim Angeklagten gefundener Lauf eines Maschinengewehrs in eine funktionsfähige Waffe hätte umgebaut werden können.

Am Ende des fünften und bislang längsten Verhandlungstages des Prozesses am Gießener Landgericht gegen Patrick W. aus Echzell nimmt dieser Stellung zu den Vorwürfen – und kämpft plötzlich mit den Tränen. Es passt nicht ganz in das Bild, das bislang von dem unter dem Spitznamen „Schlitzer“ bekannten Neonazi gezeichnet wurde, sowohl von anderen, als auch von ihm selbst.

Zeugen haben ihn beschrieben als einen, der kein Geheimnis mache aus seinen Geschäften und Aktivitäten, der sogar regelrecht damit prahle. Polizisten zufolge ist er der unangefochtene Kopf der rechten Truppe „Old Brothers“, der gern den „großen Macker“ markiere und jede Möglichkeit nutze, sich in den Mittelpunkt zu drängen. Der 26-Jährige hatte sich während der Verhandlung selbst als „sehr dominant“ bezeichnet. Er sei nun mal der „Schlitzer“ und als solcher bekannt in seiner Heimatgegend.

Vor Gericht ist er bislang souverän, fast locker aufgetreten. Er war immer gut vorbereitet und kannte sich aus in den Prozessakten. Er befragte und korrigierte Zeugen und andere Prozessbeteiligte, war bisweilen vorlaut und flapsig. Oft grinste er hinüber in den Zuschauerraum, wo hinter der Panzerglasscheibe immer mindestens ein Dutzend seiner Anhänger den Prozess verfolgen, darunter seine Ehefrau.

An sie wendet sich Patrick W. auch am Dienstag in seiner Einlassung zu den Drogendelikten, die ihm vorgeworfen werden. Vor allem ihretwegen täte ihm das alles „so leid“. Anfangs sei das ja „nur Spaß“ gewesen, überhaupt hätte er vor August 2010 Drogen nie angerührt. „Und bevor ich mich versehen hatte, war ich da mittendrin.“ Mittendrin im Betäubungsmittelgeschäft. Er habe das lange „nicht realisiert“, es sei ihm nicht gelungen, sich „aus der ganzen Situation zu lösen“. Das habe er erst in der Haft „bewusst geschafft“. Seine Stimme zittert, er schluchzt. Die Verhandlung wird unterbrochen.

Kokain in Wurstdosen

Ansonsten wird an diesem fünften von zehn Prozesstagen, in denen sieben Anklagen gegen W. verhandelt werden, unter anderem eines deutlich: Fast sämtliche der geladenen Zeugen, die aus W.s Dunstkreis stammen und nun gegen ihn aussagen sollen, haben selbst irgendwelche Verfahren am Hals, sei es wegen Drogen, Körperverletzung oder Diebstahl. Nun belasten sie ihren alten Kumpel – und der belastet sie. Es scheint, als wolle jeder den anderen reinreiten, um selbst glimpflicher davonzukommen.

Dabei geht es um den Schießraum in W.s Hofreite, in dem mit einer Maschinenpistole und weiteren Waffen herumgeballert wurde. Es geht um ein mit einer Schrotflinte zu Schrott geschossenes Auto. Es geht um Pistolen, Revolver und Gewehre, Replika und funktionsfähiges Schießgerät. Es geht um einen Haufen Munition verschiedenen Kalibers. Und es geht um einen Schießkugelschreiber. Und außerdem noch um Kokain in Wurstdosen und Amphetaminpaste in Brotlaib-Format. Wer davon aber was, wann und wo erworben, besessen, benutzt, angeschleppt oder verteilt haben soll, da gehen die Auskünfte auseinander.

Der Hauptbelastungszeuge gibt an, er habe „viel Scheiße gebaut“ in seinem Leben, und genau damit habe er „abschließen“ wollen, auch wegen seines kleinen Kindes. Zweimal war er seiner Ladung nicht gefolgt, am Dienstag sagt er schließlich im Beisein seines Anwaltes aus.

Den eigenen Arsch retten

„Haben Sie Angst vor dem Herrn W.?“, will der Vorsitzende Richter Dietwin Johannes Steinbach wissen. Und Staatsanwältin Carina Häublein fragt, ob er wegen seiner Aussage von jemandem „angegangen“ worden sei. Beides verneint der 26-Jährige, der als erster umfangreich bei der Polizei gegen W. auspackte, sowohl im Hinblick auf Drogen, als auch auf Waffen, mit denen der „Schlitzer“ zu tun gehabt haben soll.

Anlass war der Umstand, dass der Zeuge im April 2011 selbst verhaftet wurde, unter anderem wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Diebstahls zusammen mit zwei anderen Männern. Diese hatten zuvor schon gegen W. ausgesagt – und dabei offensichtlich versucht, ihren „Old Brother“ nicht mehr als nötig zu belasten. Anders als ihr mutmaßlicher Kompagnon. Beim Verhör nach seiner Verhaftung bezichtigte er W. des Drogenhandels und des Waffenbesitzes. Laut Polizei bot er von sich aus an, zum Schein den Kauf einer Maschinenpistole anzubahnen, um W. zu überführen. „Ich wollte meinen Arsch retten“, sagt der 26-Jährige. Sprich: Für die Kooperation mit der Polizei erhoffte er sich im Gegenzug, dass eine ihm drohende Haftstrafe in eine Geldstrafe umgemünzt werde – was auch geschah, wie der Zeuge bestätigt.

Der Deal mit der Maschinenpistole geschah dagegen nicht. Der Zeuge sei in der Sache „eigeninitiativ vorangeprescht“, schildert einer der ermittelnden Beamten. So sei er unmittelbar nach seiner ersten Vernehmung zu W. gefahren und habe diesem erzählt, er habe einen Interessenten für eine MP an der Hand. Dann habe er auch noch 500 Euro Anzahlung aus eigener Tasche auf den Tisch geblättert. Der Zeuge, sagt der Polizist, habe dabei „ohne Absprache“ gehandelt.

Wanze oder Waffe

W. bestreitet, dass der Zeuge überhaupt so gehandelt hat. Er sei an diesem Abend vielmehr zu ihm gekommen und habe ihm einen Zettel in die Hand gedrückt mit der Aufschrift: „Deine Wohnung ist verwanzt“. Außerdem habe der Zeuge ihm verständlich gemacht, dass ihm die Polizei auf den Fersen sei. 500 Euro habe es nicht gegeben und auch nicht die Möglichkeit, dass er eine MP hätte besorgen können.

Statt einer Waffe präsentierte der Zeuge der Polizei bald darauf vier rote Ecstasy-Pillen, die er angeblich von W. „zum Probieren“ bekommen habe. Außerdem schleuste laut Polizei der Zeuge den verdeckt ermittelnden Beamten „Kai“ ein, der 10.000 Pillen von W. kaufen wollte. Auch dies misslang, offenbar weil W. Verdacht schöpfte.

Wenige Monate später schwärzte dieser seinerseits den Zeugen an, worauf am 16. November 2011 dessen Haus und Grundstück durchsucht und unter anderem eine Waffe sichergestellt wurde. So geht es aus den Akten hervor. Zwei Tage später, am 18. November 2011, wurde W. aus der U-Haft entlassen, in der er gesessen hatte, seit die Polizei Anfang Juli 2011 einen Rucksack mit 4,5 Kilo Amphetamin und mehr als einem Pfund Marihuana bei ihm sicherstellte.

Und Patrick W. kreidet dem Zeugen („Ich hasse den.“) in seiner Einlassung am Dienstag noch Weiteres an: So sei er es gewesen, der im Winter 2010/2011 eines Abends mit einer schwarzen Tasche in seiner Hofreite auftauchte, eine Maschinenpistole – vermutlich eine britische Sten Gun – auspackte, sie im Wohnzimmer zusammenschraubte und dazu aufforderte, in W.s Schießraum zu gehen. Mit dabei laut W.: die beiden Männer, die mit denen sich der Hauptbelastungszeuge noch wegen bandenmäßigen Diebstahls verantworten muss.

Drogenkauf in Polen

Deren Versionen der MP-Episode im Schießraum, die sie bereits am vorangegangenen Verhandlungstag mehr oder weniger bereitwillig vor Gericht geschildert hatten, klingen etwas anders. Sie unterscheiden sich dabei sowohl von der des Zeugen, mit dem gemeinsam sie noch eine andere Sache durchzustehen haben, als auch von der Ws., den sie nach wie vor als ihren Freund bezeichnen. Denn während der Hauptbelastungszeuge nie „Member“ der „Old Brothers“ war, gehören die beiden anderen offenbar zum harten Kern der Szene – was zum Beispiel deren Tattoos nahelegen.

Im Zusammenhang mit den drei Männern spricht W. auch über Kokain, das unter Wurstbrät in Dosen versteckt in der Szene gereicht worden sei. Außerdem behauptet W., dass der Hauptbelastungszeuge ihm die MP zum Kauf angeboten, sie dann aber anderweitig verscherbelt habe, um zu Geld für einen Drogeneinkauf in Polen zu kommen.

Dass im Schießraum in W.s Hofreite geschossen wurde, belegen die 39 Projektileinschläge und die 17 Geschosse unterschiedlichen Kalibers, die noch in den Löchern in der Wand steckten, gibt der ermittelnde Polizeibeamte die sichergestellten Beweismittel zu Protokoll. Funktionsfähige Waffen wurden bei den diversen Hausdurchsuchungen in W.s Hofreite und in seinem Tattoostudio allerdings nie gefunden, lediglich Replika und unbrauchbar gemachtes Deko-Gerät, sowie mehrere hundert Patronen für unterschiedliche Waffentypen.

W. sagt nun, dass der Hauptbelastungszeuge nicht nur mit der MP „im Dauerfeuer über die Wand“ geballert habe, sondern noch weitere Waffen in seiner schwarzen Tasche angeschleppt habe. W. spricht von „drei, vier Pistolen“. Er selbst aber habe diese Waffen jedenfalls nie besessen.

Gefährlicher Kuli-Kauf

Genauso wenig wie die doppelläufige Schrotflinte, mit der sein alter Golf auf seinem Grundstück zusammengeschossen wurde. Diese Flinte habe wiederum ein anderer Zeuge, der am vorherigen Verhandlungstag ausgesagt hatte, von seinem Onkel ausgeborgt und mitgebracht. Zwei Schuss Munition seien dabei gewesen, so W. Weil der Onkel habe wissen wollen, was damit passiere („Der wollte einfach sicher gehen, dass wir damit nicht auf Katzen oder Vögel ballern.“), habe sein Neffe die Aktion mit der Handykamera dokumentiert. Ob er das Video dann auch seinem Onkel zeigte, ist nicht klar. Der Zeuge bestreitet nämlich, dass sich das Ganze so zugetragen und er die Flinte beschafft hat. Klar ist allerdings, dass er die Aufnahme der Polizei übergab. Denn auch er erhoffte sich aus einer Kooperation offenbar Vorteile in einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren. So will er außerdem bei W. an zwei verschiedenen Tagen geschätzte zwei Kilo Amphetaminpaste gesehen haben, die „aussah wie weißes Brot“.

Im Gerichtssaal wird das Video in Augenschein genommen. Zwar ist darauf nicht zu sehen, wer die Schüsse auf das Auto abgab, doch W. räumt ein, dass er es gewesen sei. Ebenso räumt er den Besitz von Munition verschiedenen Kalibers ein sowie den eines Schießkugelschreibers. Den habe er auf einer Waffenmesse gekauft, er sei nun mal ein Waffenliebhaber und kenne sich gut aus. „Den Kuli hat es gegeben, doch funktioniert hat er nicht.“

Der Opa im Supermarkt

Auch wenn er den Besitz und Kauf von echten Waffen bestreitet, zeigt er sich geradezu verständnisvoll dafür, dass man ihm solche Vorwürfe macht. „Eine Zeitlang habe ich jeden Monat von irgendeinem Durchgepeitschten was angeboten bekommen.“ Als Beispiel nennt er einen „Opa“, der ihn im Supermarkt gefragt habe, ob er nicht eine alte Weltkriegswaffe kaufen wolle. „Du bist doch so einer.“

Auch auf die Drogendelikte, die ihm vorgeworfen werden, geht W. in seiner, diesen sowie den Waffenkomplex abschließenden Einlassung ein. Vieles gibt er zu, bestreitet aber unter anderem, Mengen in Brotlaib-Größe besessen und das Amphetamin mit Koffeinpulver gestreckt zu haben.

Am nächsten Verhandlungstag am Freitag geht es los mit dem Anklagenkomplex wegen Volksverhetzung.

© Wetterauer Zeitung 22.09.2012