Archiv der Kategorie: Presseberichte


Kreis Anzeiger – Mitwisser führt die Polizei zu den Waffen

Bislang war es ein Prozess gegen einen Waffennarren, der mit Freude auf der Anklagebank über das Kaliber der Einschusslöcher „in der zerballerten Wand“ seines „Schießzimmers“ fachsimpelte und von Autos erzählte, die erst „abgeballert und dann zerschrottet“ wurden. Die Waffen blieben verschwunden, gehörten ihm nicht. Seine letzte Order aus der Untersuchungshaft sei gewesen: „Verschwinden lassen.“ Jetzt ist „die heiße Kiste“ aufgetaucht. Einer muss „gebabbelt“ haben, wie es in der Wetterau so schön heißt. 

Die Waffen sind nur eine von vielen „heißen Kisten“ im Prozess gegen den Mann aus Echzell. Drogen und rechtsradikale Tattoovorlagen sind andere. Sieben Anklagen, darunter neben Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz auch das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen, Volksverhetzung und ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, werden seit Mitte August vor der Siebten Strafkammer des Landgerichts verhandelt.

Staatsanwältin Yvonne Vockert glaubt dem 27-Jährigen nicht, seit seiner Festnahme vor rund eineinhalb Jahren nicht zu wissen, wo der Koffer mit Revolver, Maschinenpistole und Schießkugelschreiber abgeblieben war. Der Angeklagte behauptet, „immer wieder nachgebohrt“ zu haben, aber die Freunde, die sich darum gekümmert hätten, „haben kein Sterbenswörtchen gesagt“.

Der, der wusste, wo die Waffen sind, hat die Polizei schließlich hingeführt. Als dieser Zeuge und ein weiterer Freund des Angeklagten nach dessen Festnahme noch nicht zu Ende überlegt hatten, wohin mit Revolver und Maschinenpistole, waren „da schon überall unsere Fingerabdrücke drauf“ und ein eigenes Interesse da, „die Dinger verschwinden zu lassen“. Zunächst unter einer Betonplatte im Garten der Großmutter des Zeugen. Später, als sich die Suchaktionen von Polizei und Staatsanwaltschaft häuften, habe er, „der Dumme, der am Ende alles am Bein hatte“, den Koffer auf dem Dachboden seiner Eltern versteckt. Er sei in Panik gewesen und habe „einfach nicht daran gedacht“, die Waffen im See zu versenken oder zu verbrennen. Ganz offensichtlich hat sich der 24-Jährige die Finger aus Freundschaft zum Angeklagten dreckig gemacht und genauso offensichtlich ist die Ehrfurcht vor dem Mann, dem es so leicht gefallen war, Leute um sich zu scharen, immer noch da. Wie sonst ist es wohl zu erklären, dass der Zeuge Fragen beantwortet, mit denen er sich selbst belastet, obwohl er das nicht muss. Und ins Stocken gerät, wenn er glaubt, seine Antwort belaste den anderen.

Den 27-Jährigen bewundert – „Wie das alles lief, mit den Partys bei ihm zu Hause, dem Tattoostudio, den vielen Freunden“ – hat auch ein Drogenlieferant des Echzellers. Auch er musste gestern aussagen, nachdem er mittlerweile selbst rechtskräftig wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden ist. Drei Fahrten in die Niederlande hatten die beiden im Sommer 2011 gemacht. Am 7. Juli waren sie festgenommen worden. Seitdem spricht jeder dem anderen die Haupt- und sich selbst die Nebenrolle zu, wenn es um die Geschäfte mit Amphetamin und Marihuana geht. Die Freundschaft ist kaputt. Die beiden stritten selbst im Gerichtssaal darüber, wer damals zuerst „gebabbelt“ hat. Der Prozess wird am 20. November fortgesetzt.

© Kreis Anzeiger 8.11.2012

 

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Wetterauer Zeitung – »Grätsche gegen Rechtsaußen« für Engagement geehrt

Gemeinsam mit vier anderen hessischen Initiativen wird der Verein »Grätsche gegen Rechtsaußen« vom »Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt« (BfDT) für sein soziales Engagement geehrt. Die Ehrung soll am Freitag in Mainz erfolgen. 

Die Preisträger erhalten jeweils zwischen 2000 und 5000 Euro, wie das Bündnis am Dienstag mitteilte. Die »Grätsche« wird für ihr Festival gegen Rechtsextremismus geehrt, das im August zum zweiten Mal stattgefunden hatte. Weitere Preisträger sind der Verein »InteGREATer« in Frankfurt, der sich für eine bessere Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzt, der Wiesbadener Verein »HujaA – Hilfe und Unterstützung junger Arbeitsloser«, der sich um junge Strafgefangene kümmert, der »Runde Tisch der Religionen« in Marburg, bei dem sich Menschen verschiedenen Glaubens zum Dialog treffen, sowie mehrere Vereine und Institutionen im Schwalm-Eder-Kreis für ein Projekt gegen rechte Gewalt.

 © Wetterauer Zeitung 7.11.2012

Wetterauer Zeitung – Wolf: »Die ganze Wetterau ist verseucht von Dealern«

Patrick Wolf hat sich am Montag zu einzelnen Punkten der Anklageschrift eingelassen. Dem 26-Jährigen werden neben Körperverletzung und Volksverhetzung auch Beleidigung, Verstöße gegen das Waffenrecht und Drogenhandel vorgeworfen. Zu den beiden letzten Punkten äußerte sich der gelernte Koch nun.

»Ende 2009 oder Anfang 2010 habe ich einen Koffer bekommen«, begann Patrick Wolf, besser bekannt als der »Schlitzer«, seine Einlassung. Im Koffer seien eine Maschinenpistole mit mehreren Magazinen und Schalldämpfer, ein Revolver, eine Pistole mit Aufsatz, ein Schieß-Kugelschreiber, Munition und eine tschechische Maschinenpistole mit zwei Magazinen gewesen, deren Rahmen er separat erhalten habe. Er habe den Koffer von einem Bekannten bekommen, gegen den ein Haftbefehl vorgelegen habe. Zudem habe der Bekannte ihm 1750 Euro geschuldet, der Waffen-Koffer sei eine Art Pfand gewesen.

Nachdem der Koffer mehrmals seinen Standort gewechselt habe, sei er im Februar 2011 für drei Tage wieder bei ihm im Haus gewesen. Ein Freund habe vorgeschlagen »Komm’, wir gehen ballern«, was man im »Schießzimmer« seiner Hofreite in Gettenau auch getan habe. Einige Zeit später, er habe den Koffer loswerden wollen, habe seine Ehefrau ihn ihrer besten Freundin gegeben. »Danach hab’ ich ihn nicht mehr gesehen.« Nachdem er im November aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, habe er seiner Frau gesagt, dass der Koffer endgültig weg müsse. Sie habe daraufhin entgegnet, er solle sich keine Sorgen machen, das sei bereits erledigt. Wo der Koffer heute sei, das wisse er nicht. Er habe aber erfahren, dass die Frauen ihn mit Hilfe von zwei Männern vergraben hätten. »Meine Frau wollte nicht, dass ich die Waffen nochmal in die Finger bekomme«, sagte der 26-Jährige, der darauf verwies, dass seine Gattin ihn während der U-Haft betrogen habe.

In Sachen Drogenhandel äußerte der 26-Jährige sich in mehreren Punkten. Unter anderem betonte er, dass er nicht, wie von einem inzwischen verurteilten Kumpel behauptet, fünf Mal ein Kilogramm Amphetamine bezogen habe. »Ich hab’ mir das alles durchgerechnet und komm’ auf maximal 2,75 Kilogramm.« Besagter Kumpel, er soll am kommenden Verhandlungstag gehört werden, habe die Drogen bei seiner Oma im Gefrierfach gelagert, sagte der »Schlitzer«, der bei seiner Aussage jede Menge Namen von Abnehmern und szenetypische Begriffe nannte. Er erzählte von Drogen namens »rote Rolling Stones«, »blaue Pentagramme«, »green Apple« und »gelbe Fragezeichen« und gab zu, wie er mit jenem Bekannten nach einem Trip in die Niederlande aus 2 Kilogramm Drogen einfach 2,4 gemacht habe, indem man es versetzt und durch den Fleischwolf gedreht habe. »Ich bin ja ursprünglich Koch«, kommentierte Wolf, der zugab, etwa 500 Gramm der Drogen, die sein Kumpel gekauft hatte, behalten zu haben. Mit in die Niederlande sei er nur gefahren, weil besagter Freund schon öfter »einen auf die Schnauze« bekommen habe.

Das Gericht wollte vom Angeklagten wissen, ob er noch mehr Liferanten als die beiden bereits bekannten gehabt habe. »Eigentlich nicht. Aber die ganze Wetterau ist verseucht mit Dealern«, sagte Wolf.

Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

© Wetterauer Zeitung 6.11.2012

 

Wetterauer Zeitung – Es geht um Wolfs Schuldnerliste und Vorstrafen

Elfter Verhandlungstag gegen Rechtsradikalen – Zwei offene Bewährungen, als der 26-Jährigee mit Drogen erwischt wurde

Am elften Prozesstag gegen Patrick Wolf  arbeitete sich die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen durch  eine Menge Urkunden, darunter Gutachten, eine bei Wolf gefundene Schuldnerliste und ältere Gerichtsurteile gegen den Tätowierer aus Gettenau. Der 26-Jährige steht seit Mitte August vor Gericht: Dem Rechtsradikalen werden unter anderem Drogenhandel, Körperletzung, Volksverhetzung, Beleidigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen.  

Urkundenverlesung – vor diesem Tagesordnungspunkt graut es normalerweise jedem Prozessbeobachter. Der Richter liest dabei diverse in Behördensprache formulierte Gutachten in Windeseile vor, das war auch am elften Prozesstag gegen den Patrick Wolf nicht anders. Mit dem Unterschied, dass der Vorsitzende der siebten Strafkammer, Dr. Dietwin Johannes Steinbach, es hier mit einem Angeklagten zu tun hat, der immer wieder unter Beweis stellt, dass er nicht auf den Mund gefallen ist.

Zu Beginn wurden die Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts über die fast 4,5 Kilo Amphetamin und knapp 570 Gramm Marihuana verlesen, welche die Polizei bei Wolfs Festnahme Anfang Juli 2011 bei dem Angeklagten sicherstellten. Das Ergebnis der Analysen aller Kürze: Ja, es handelt sich bei den gefundenen Substanzen um Drogen.

Auch eine Schuldenliste stellten die Beamten sicher, ein offenbar klassisches marktwirtschaftliches Instrument in der Drogendealer-Branche. Dutzende Namen waren da verzeichnet, hinter jedem Eintrag war eine Zahl vermerkt. Insgesamt zeigt Wolfs Buchführung Außenstände von über 8000 Euro auf, doch der Betreiber eines Tätowierstudios bestritt, dass es sich dabei nur um Schulden aus Drogendeals gehandelt habe.

Vielmehr erklärte der Angeklagte dem Gericht zu jedem einzelnen Punkt, wie die Geldforderung zustande gekommen sei. Mal ein Darlehen beim Besuch des Hessentags, dann wieder Schulden für Tätowierungen, nicht bezahlte Taxi-Rechnungen, Mietschulden, Kosten für ein Gerichtsverfahren oder für Autoteile. Doch in einigen Fällen, so Wolf, handele es sich auch um Beträge aus Drogengeschäften. »Die hatte ich bekommen, um sie an den Lucas (mutmaßlicher Drogendealer, Anm. d. Red.) weiterzugeben. «Nach Wolfs Darstellung war er selber bei Drogengeschäften nur als Vermittler in Erscheinung getreten.

Anschließend verlas das Gericht mehrere Urteile, die in der Vergangenheit gegen Wolf gefällt worden waren. So erging durch das Amtsgericht Dieburg im Apri 2008 Strafbefehl gegen Wolf, weil dieser durch das Verbreiten eines Videos den Holocaust öffentlich geleugnet und darin zudem Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen gezeigt hatte. In dem Film, den Patrick Wolf unter dem Pseudonym »Schlitzer 888« auf der Videoplattform »youtube« ins Internet gestellt hatte, waren Bilder aus Wolfs Wohnug Münster zu sehen, die Wände dekoriert mit Hakenkreuzen und SS-Runen. Dazu lief das Lied »Giftgas« der Kasseler Rechtsrock-Gruppe »Kommando Freisler«, in welchem der Holocaust als Lüge bezeichnet wird. Das kostete Wolf 70 Tagessätze á 40 Euro.

Es war nicht das letzte Urteil gegen Wolf. Im Februar 2009 wurde er vom Amtsgericht Friedberg wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, nachdem er in einer Disco einen Mann geschlagen hatte, der zuvor Wolfs Frau belästigt und geschlagen hatte. Knapp vier Monate später verurteilte das Amtsgericht Büdingen ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, wieder wegen Körperverletzung. Im September 2010 befand ihn das Amtsgericht Nidda der gefährlichen Körperverletzung für schuldig und verurteilte Wolf zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung – in beiden Fällen kamen mehrjährige Bewährungszeiten hinzu.

Wenn man sich das alles vor Augen führt, so der Vorsitzende Richter Steinbach, »dann erkennt man, dass Sie zwei offene Bewährungen hatten, als es zu den Vorfällen kam, die hier verhandelt werden.Wolf sitzt nach Widerruf seiner Bewährung seit Mitte März im Gefängnis. Der Prozess wird fortgesetzt.

 

 © Wetterauer Zeitung 31.10.2012

 

Kreis Anzeiger – Einblick in Plastikbeutel und Schuldenlisten

Prozess gegen Angeklagten aus Echzell fortgesetzt

Einen Einblick in die Vergangenheit des Echzellers, in seine Schuldenlisten und in diverse Plastikbeutel mit feuchtem, weißem Inhalt erhielten Prozessbeobachter und Zuschauer am Montag im Prozess gegen den mittlerweile 27-Jährigen aus Echzell, der sich seit August vor allem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz, Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Landgericht verantworten muss.

Wie viele Eintragungen sein Vorstrafenregister genau aufweist, ist noch nicht bekannt. Neun sind es mindestens, denn „die Nummern fünf bis neun“, darunter „erhebliche Vorstrafen wegen Körperverletzung“, sind laut dem Vorsitzenden, Dr. Johannes Steinbach, relevant für diesen Prozess. Auch wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen war der Mann schon einmal verurteilt worden. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz tauchen im Registerauszug nicht auf. Die Drogenkarriere des 27-Jährigen hatte aber auch erst im Sommer 2010, kein dreiviertel Jahr vor seiner Festnahme, begonnen.

Laut seiner Schuldenliste, die ebenfalls Bestandteil der Akten ist, dürften die Außenstände dennoch in die Zehntausende gehen. Allerdings resultierten nicht alle Posten aus Drogengeschäften, hin und wieder habe er Freunden „einfach so Geld geliehen“, Tattoos auf Oberarme gestochen, obwohl die Kunden nicht zahlen konnten, oder „Geldstrafen aus Urteilen, die ich alleine kassiert habe“, vermeintlichen Mittätern in Rechnung gestellt. Am elften Verhandlungstag vor der Siebten Strafkammer wurden außerdem etliche Gutachten des Hessischen Landeskriminalamtes verlesen. Darin ging es um den Inhalt der Plastikbeutel: Amphetamin, Koffein und Marihuana. Die waren kiloweise nach der letzten Fahrt des Echzellers in die Niederlande sichergestellt worden. Der Prozess wird am 5. November fortgesetzt.

 

 © Kreis Anzeiger 31.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – Knapp 100 Teilnehmer bei Bildungsfahrt nach Buchenwald

Verein » Grätsche gegen Rechtsaussen« will auch 2013 eine solche Veranstaltung „Gegen das Vergessen“ organisieren

Die Fahrt nach Buchenwald, die der Verein „Grätsche gegen Rechtsaussen« unter dem Motto »Gegen das Vergessen« organisiert hatte, war nach Angaben des Vereinsvorsitzenden Manfred Linss ein voller Erfolg. 95 Menschen nahmen an der ersten Bildungsfahrt des Vereins teil. Nach einer dreistündigen Fahrt, während der jeder eine Broschüre über die Gedenkstätte zur Verfügung gestellt bekam, konnten die Wetterauer das Konzentrationslager besichtigen. Die Führung übernahmen geschulte Pädagogen, die auch die perfiden psychologischen Tricks und Methoden erläuterten, mit denen dort Tausende Menschen gequält und ermordet worden waren. Nach dem Mittagessen besichtigten die Teilnehmer das angeschlossene Museum sowie einige bedeutende Plätze außerhalb des früheren Lagergeländes.

Während der Rückfahrt äußerten viele Teilnehmer ihr Entsetzen über das Gesehene und Gehörte. Viele hatten noch nie zuvor ein ehemaliges KZ besucht. »Es ist ein Unterschied, ob ich das im Fernsehen oder direkt hier sehe. Es ist beinahe spürbar, mit welcher Menschenverachtung das Regime gegen die Insassen vorgegangen ist«, fasste ein Teilnehmer seine Gefühle in Worte. 
Den Erfolg der Fahrt überprüften die »Grätsche«-Verantwortlichen auch mithilfe eines Fragebogens. So waren alle Teilnehmer der Meinung, dass eine solche Fahrt sehr sinnvoll sei. Des Weiteren wurde die Organisation einstimmig als vorbildlich bewertet. Sechs Teilnehmer waren von der Arbeit des Vereins so begeistert, dass sie spontan Mitglied in der »Grätsche« wurden.

Die Nachfrage war so groß, dass wir einen zweiten Bus chartern mussten«, zieht Linss zufrieden Bilanz. »Bei der Planung waren wir uns sicher, dass wir genügend Teilnehmer für einen Bus gewinnen würden. Aber dass die Nachfrage so groß sein würde, hatten wir nicht erwartet. «Zeitweise dachten die Organisatoren sogar über einen dritten Bus nach. Das scheiterte aber an den Kapazitäten der Gedenkstätte. Auch 2013 werde eine Fahrt »Gegen das Vergessen« organisiert, kündigte Linss an. Die Veranstaltung wurde gefördert durch das Bundesprogramm »Toleranz fördern, Kompetenz stärken «.

 

 © Wetterauer Zeitung 31.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – »Old-Brothers-Castle« nicht verkauft

Die Hofreite von Patrick Wolf in Gettenau ist nicht verkauft worden. Am Montag sollte das Anwesen am Amtsgericht Büdingen zwangsversteigert werden, doch niemand wollte ein Gebot abgeben.

Patrick Wolfs Hofreite, das »Old-Brothers-Castle«, ist laut Exposé des Amtsgerichts um 1900 erbaut worden und sollte einen Verkaufswert von 163 000 Euro haben. So viel Geld wollte am Montag aber keiner der Anwesenden in die Hand nehmen, die Zwangsversteigerung am Amtsgericht blieb ohne Gebot.

Patrick Wolf, Oberhaupt der rechtsradikalen Gruppierung »Old Brothers«, sitzt derzeit unter anderem wegen Drogendelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation auf der Anklagebank des Gießener Landgerichts. Zuvor war er in Untersuchungshaft gewesen, durfte diese zwischenzeitlich – mit einer Fußfessel ausgestattet – verlassen.

Beschlagnahme und Zwangsversteigerung des Anwesens waren am 19. März dieses Jahres angeordnet worden, um die Ansprüche von Wolfs Hauptgläubigerin, der Sparkasse Hanau, sowie seines früheren Rechtsanwalts zu sichern. Der Mieter einer Werkstatt in der Scheune der Hofreite war ebenfalls von der Beschlagnahme betroffen: Seit Frühjahr hat er keinen Zugriff mehr auf Hebebühne und Ausrüstung.

Alle werden durchsucht

Zur Zwangsversteigerung waren neben Wolfs Mutter, seiner Partnerin und einem – der Kleidung nach zu urteilen der rechten Szene zuzuordnendem – Paar auch einige Nachbarn des 26-Jährigen erschienen. Alle, auch die Vertreterin der Hauptgläubigerin, wurden vor Betreten des Saals durchsucht.

Im Anschluss an den gescheiterten Versuch, einen neuen Eigentümer für die Hofreite zu finden, beantragte die Sparkasse, das Verfahren fortzusetzen und einen neuen Termin anzuberaumen. Die Bank besteht auf einen Erlös von mindestens 130 000 Euro.

 © Wetterauer Zeitung 15.10.2012

 

Kreis Anzeiger – Mann von Leiter geholt und die Hose ausgezogen

Man hatte den Mann von der Leiter geholt, ihm die Hose ausgezogen und die Bilder der Überwachungskamera, die die Szene am Abend des 9. Mai 2010 in einer Straße in Echzell aufgezeichnet hatte, ins Internet gestellt. „Dass Menschen so was machen“, hatte sich der 60-Jährige bis dahin nicht vorstellen können. Das Erlebnis hat er heute, zweieinhalb Jahre später, noch nicht verarbeitet. Er ist Nebenkläger im Prozess gegen seinen Nachbarn, der sich am Gießener Landgericht neben diesem Vorfall vor allem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen verantworten muss.

Die Bilder eines anderen ohne dessen Einwilligung zu veröffentlichen, stellt einen Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz dar. Der Angeklagte bestreitet nicht, dass es das Video gibt. „Ich bin aber nicht pauldeprinz.“ So hatte sich offenbar der Nutzer der Internetplattform genannt, der das Video ins Netz stellte. Wer „pauldeprinz“ sei, wisse er nicht.

In der Straße in Echzell gibt es viele Überwachungskameras. Manche waren schon installiert worden, Jahre bevor der Angeklagte mit seiner Frau dorthin gezogen war, andere erst, seit sich die Streitigkeiten zwischen dem 26-Jährigen und den Nachbarn immer mehr zugespitzt hatten. Er selbst besaß auch eine Kamera. Kurz vor dem 9. Mai 2010 soll er diese am Haus des Nachbarn verdreht haben. „Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht“, fand der Nachbar und hatte es dem Jüngeren offenbar auf gleichem Wege heimzahlen wollen und sich eine Leiter geschnappt. Auf dem Anwesen des 26-Jährigen war an jenem Abend einiges los gewesen. Im Haus fand eine Party statt, Polizeibeamte, die wegen der Feier zum Anwesen des Echzellers gerufen worden waren, standen mit dem 26-jährigen auf dem Hof, „einen Drink in der Hand“, erinnerte sich der Nachbar im Zeugenstand. Dennoch war es einigen der Gäste gelungen, den 60-Jährigen von der Leiter zu zerren und ihn auszuziehen. Bis vor wenigen Tagen war das Video für jedermann im Internet zu sehen. Erst jetzt ist es dem Anwalt des Mannes gelungen, die Betreiber der Plattform dazu zu bringen, „pauldeprinz“ und seine Inhalte zu sperren. Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt.

 © Kreis Anzeiger 10.10.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Nackter Nachbar landet im Internet

Echzeller „Schlitzer“ Patrick W. soll demütigendes Video veröffentlicht haben – Der Neonazi streitet jedoch alles ab. Wegen eines Videos im Internet muss sich derzeit der als „Schlitzer“ bekannte Neonazi Patrick W. vor dem Landgericht Gießen verantworten. Es geht um einen Nachbarsstreit und um eine Demütigung, die der Betroffene noch heute nicht verkraftet hat.

Am Abend des 9. Mai 2010 war es für den damals 58-jährigen Echzeller Werner S., dem Nachbarn des Wetterauer Neonazi Patrick W., zu viel. W. muss sich zurzeit wegen Rauschgiftdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz, Zurschaustellung verfassungsfeindlicher Symbole sowie Volksverhetzung vor der Strafkammer am Gießener Landgericht verantworten.

Das Gejohle der „braunen Kameraden“ auf dem Nachbargrundstück und deren Party-Krach hatten das Fass für den Nachbarn zum Überlaufen gebracht. Hinzu kam, dass S. am Morgen erfahren hatte, dass entweder sein Nachbar Patrick W. oder einer seiner Freunde die Überwachungskamera an seinem Haus verstellt hatte.

Als der Krach auf dem Nachbargrundstück am Abend dann das für ihn erträgliche Maß wieder einmal überstiegen hatte, holte sich der Nachbar seine Leiter, um die Kamera von W. nun ebenfalls zu verstellen. Doch es blieb bei dem Versuch, denn kaum hatte er die Leiter an Ws Hauswand angestellt und die ersten Schritte nach oben begonnen, da stürzten sich die Freunde von W. bereits auf ihn.

Hose heruntergerissen

Die Männer zogen den Nachbarn von der Leiter, verprügelten ihn und rissen ihm dann auch noch die Hose herunter. Halb nackt musste er anschließend über die Straße zu seinem Haus flüchten. Und die Polizei schaute, wie S. vor Gericht berichtete, tatenlos zu und plauderte dabei mit jeweils einen Drink in den Hand mit dem 26-jährigen Angeklagten auf dessen Hof. Die filmreife Szene war nicht nur von der Überwachungskamera des W. festgehalten worden, sondern sie erschien auch kurz darauf im Internet auf Youtube und war damit für alle Welt frei einsehbar.

„Ich kann nicht verstehen, dass Menschen so etwas zur allgemeinen Belustigung ins Internet einstellen“, zeigte sich der heute 60-Jährige immer noch betroffen. Und weil er das Erlebnis zweieinhalb Jahre später immer noch nicht verarbeitet habe, trete er deshalb nun auch als Nebenkläger im Prozess gegen seinen Nachbarn auf. Gegenstand des Verfahrens war jetzt jedoch nicht etwa die Attacke auf S. und auch nicht das Filmen des Vorfalls, sondern lediglich die Veröffentlichung der Bilder im Internet ohne die Genehmigung des Gezeigten.

Allein dies stellt nämlich bereits einen Verstoß gegen das Kunst-Urheberrecht dar. Die Schürfwunden am Kopf und am Rücken von S. sind längst verheilt, doch auf das Video werde er heute noch zu seinem Leidwesen angesprochen. Zwar sei es seinem Anwalt vor drei Wochen gelungen, das Video auf Youtube nun endlich sperren zu lassen. Doch immer noch gebe es Mittel und Wege, sich den Beitrag auf anderen Kanälen im Internet in voller Länge anzuschauen.

Mit Kameraden zerstritten

Patrick W. wies vor Gericht alle Anschuldigung in dieser Angelegenheit zurück. Sicherlich sei das Video mit seiner Überwachungskamera aufgezeichnet worden und sicherlich habe er den Streifen anschließend auch digitalisiert, jedoch ins Internet habe er den Film nicht eingestellt. Denn er sei nicht „pauldeprinz.de“, der als Autor des Videos aufgeführt ist. Dies sei offensichtlich ein Pseudonym. Wer sich dahinter vergebe, wisse er allerdings nicht und könne dazu auch keine weiteren Aussagen mehr machen, behauptete der Echzeller, da er sich mit vielen seiner ehemaligen Kameraden inzwischen zerstritten habe.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Dietwin Johannes Steinbach, warum er die Tat denn gegenüber der Polizei eingeräumt habe, antworte W., dass er verhindern wollte, dass die Polizei in seinem Haus wieder einmal alles auf den Kopf stellen würde.

Der Prozess gegen Patrick W. wird am 29. Oktober fortgesetzt.

 © Frankfurter Neue Presse 10.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf mit Prügelvideo konfrontiert

Das graustichige Bild der Überwachungskamera zeigt einen Mann, der mit einer Leiter über die Straße geht. Sein Ziel: die Überwachungskameras an Patrick Wolfs Hofreite verdrehen.

Doch kaum hat er die ersten Sprossen erklommen, stürmen mehrere Personen aus dem Hoftor, zerren den Mann von der Leiter, verprügeln ihn, reißen ihm die Hose vom Leib. Halbnackt und sichtlich unter Schock rettet sich der Mann in sein Haus. Diese Szenen zeigt ein Video, um das es am zehnten Verhandlungstag gegen Patrick Wolf geht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, besagten Film ins Internet hochgeladen und somit den Mann der Öffentlichkeit zum Spott vorgeführt zu haben. Wolf muss sich derzeit wegen diverser Vorwürfe vor dem Gießener Landgericht verantworten.

Die Schläge, die Demütigung, das scheinbar verspätete Eingreifen der Polizisten, die während der Tat im Mai 2010 anwesend waren, das alles stand während der Verhandlung gegen Wolf vorerst nicht im Fokus; es ging hauptsächlich um den Wolf zur Last gelegten Verstoß gegen das Kunst- und Urhebergesetz. Darin heißt es, dass niemand das Bild einer Person an einen Dritten ohne dessen Zustimmung weitergeben darf. Eine solche Zustimmung jedoch hatte das 60-jährige Opfer des Angriffs nie erteilt. Dass sich fast 25 000 Menschen das Video im Internet angesehen haben, habe ihn erschüttert, wie er den Richtern am Landgericht schilderte. »Ich fand das schlimm. Ich konnte nicht fassen, dass es Menschen gibt, die so etwas zur Volksbelustigung ins Internet stellen.«

Hochgeladen wurde der Film auf der Internetvideoplattform Youtube, von einem Nutzer unter dem Pseudonym »pauldeprinz«. Das sechsminütige Video wurde am 1. Juli 2010 hochgeladen. Es zeigt, unterlegt mit hämischen Kommentaren, die eingangs geschilderten Szenen. Patrick Wolf bestritt zu Beginn der Verhandlung, der Autor des Filmes zu sein. Er räumte ein, dass die Aufnahmen von seinen Überwachungskameras stammten, jedoch hätte er die entsprechenden Videokassetten einem Bekannten übergeben, der sie digitalisieren sollte. Den Namen des Mannes habe er vergessen. »Ein paar Wochen später hatte es jeder, und irgendwann landete es eben im Internet«, sagte Wolf. Aber nicht durch ihn. »Ich heiße bei Youtube anders als pauldeprinz.«

Allerdings: Der Youtube-Account »pauldeprinz« zeigt nicht nur ein Foto von Wolf, als Beschreibung des Videos heißt es auch auf der nur noch im Google-Cache aufzufindenen Seite: »lol…. was soll ich noch dazu sagen. erst bei mir randalieren… raus geworfen werden und dann noch ne versuchte sachbeschädigung, und all so faxen… also bitte…. lass es doch einfach. das vid bitte genau anschauen und den ton an machen!!!«

Wolf ist nicht der einzige Gettenauer, der sein Hoftor mit Kameras überwachte. Auch einige seiner Nachbarn hatten entsprechende Geräte aufgehängt, was schließlich die Ursache für die gewalttätige Auseinandersetzung war, die das Video zeigt. Der 60-Jährige, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, sagte aus, dass er am Abend des 9. Mai 2010 von einem Nachbar erfahren habe, dass seine Überwachungskamera verdreht worden sei, »von denen da drüben«. Gemeint waren Wolf und seine Clique, die auch an diesem Abend eine Party in der Hofreite des Angeklagten feierten. »Das war für mich der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte«, denn bereits in der Vergangenheit hatte sich das nachbarschaftliche Verhältnis rapide verschlechtert. Er sei wutentbrannt zu Wolf hinübergegangen, den er auf dem Hof im Gespräch mit zwei Polizeibeamten vorfand. Es kam zum Streit zwischen ihm und Wolf, der damit endete, dass der 60-Jährige seine Leiter holte, um es Wolf mit scheinbar gleicher Münze heimzuzahlen. Den Ausgang dieses Versuchs dokumentiert das Video.

Wolf wird seit Anfang August am Landgericht Gießen der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Drogenhandel, Körperverletzung, Volksverhetzung, Beleidigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verstöße gegen das Waffenrecht vor.

Letzteres war ebenfalls Thema der gestrigen Verhandlung. Wieder stand ein Video im Mittelpunkt: Es zeigt einen ausgeschlachteten VW Golf, auf den mit einer Schrotflinte geschossen wird. Wolf hatte zugegeben, den Schuss abgefeuert zu haben, die Schrotflinte gehöre jedoch demjenigen, der das Video damals mit seinem Handy gemacht habe. Der wiederum hatte Wolf als Eigentümer der Waffe bezeichnet. Jetzt sollten die Aussagen zweier Zeugen den Widerspruch klären, die ebenfalls bei dieser Aktion zugegen waren. Allerdings: Keine der beiden konnte viel dazu beitragen, den wirklichen Besitzer der Waffe zu identifizieren. Zu groß waren die Gedächtnislücken, zu lang lagen die Geschehnisse zurück, zu wenig wollten beide in das Geschehen hineingezogen werden.

 © Wetterauer Zeitung 10.10.2012