Gießener Zeitung – Spendenaktion der Freien akademischen Studentenverbindung Geo-Giessensis zu Gießen

Auch in diesem Jahr spendet die Geo-Giessensis in der Vorweihnachtszeit an zwei Organisationen. Aufgrund unseres erst fünfjährigen Bestehens und der kleinen Mitgliederzahl fehlt zwar der finanzielle Rückhalt einer starken Altherrenschaft, aber Spenden sollten an die jeweiligen Voraussetzungen angepasst sein. Deshalb erhielt dieses Jahr eine kleine Geldspende die Organisation „Grätsche gegen Rechtsaussen“ in der Wetterau und einige Sachspenden an UPS, die diese an soziale Gießener Einrichtungen verteilt.

Wir entschieden uns in diesem Jahr bewusst für den Verein zur Förderung des demokratischen Bewusstseins „Grätsche gegen Rechtsaussen“ und nicht wie in der Vergangenheit für eine caritative Einrichtung. Zum einen war die Demokratisierung der deutschen Lande im 19. Jahrhundert das Primärziel der burschenschaftlichen Bewegung, die sich später in die vielfältigsten studentischen Verbindungen entwickelten und zum anderen soll damit ein ganz klares Zeichen unsererseits gegen rechte Gesinnung gesetzt werden. Die noch immer überwiegenden Vorwürfe in den Medien und seitens Verbindungsgegnern des konservativen, sexistischen und rechtsorientierten Verbindungsstudenten, sind für uns eine nicht tragbare Situation, wogegen wir ankämpfen und eine deutliche Stellung beziehen wollen. Dass diese Vorwürfe, wie in den meisten gesellschaftlichen Kreisen auch, existieren, ist nicht zu leugnen, jedoch ist nicht jeder Bursch oder gar ganze Korporation über einen Kamm zu schären. Aufgrund dessen erschien uns der Verein „Grätsche gegen Rechtsaussen“, der lokal agiert, für unterstützenswert, da er besonders mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeitet, um von vornherein junge Menschen aufzuklären und sie vor den Gefahren des rechten Gedankengutes zu bewahren. Überhaupt stellt die Aufklärung ein wichtiges Ziel ihrer Arbeit dar, sowie auch das Hinschauen, Werte schaffen und rechtsextreme Aktivitäten stoppen. Wer mehr über die Arbeit des Vereins erfahren möchte, kann dies unter www.graetsche-gegen-rechtsaussen.de nachlesen.

Das Spenden nicht immer teuer sein muss, zeigt das Konzept des Paketzustellers UPS. Diese sammeln bereits das fünfte Jahr in Folge Kinderkleidung und Spielsachen, um diese an lokale soziale Einrichtungen weiterzuleiten. Dazu schaute jedes Mitglied der Geo-Giessensis einfach mal bei sich Zuhause nach nicht mehr benötigten oder nach verschenkenswerten Gegenständen. Dabei wurde selbstverständlich darauf geachtet, dass die Gegenstände in einwandfreiem Zustand und kindgerecht sind. So kamen neben einem Kinderwagen auch diverse Bücher, Kuscheltiere, Sandspielsachen, ein Feuerwehrauto, diverse Kleidungsstücke und weitere Kleinigkeiten zusammen. Wir hoffen, damit als Verein einen kleinen Teil zur Hilfe beigetragen zu haben.

Das Spenden jedoch nicht immer ganz einfach ist, gerade wenn es um Sachspenden geht, wurde uns dieses Jahr auch deutlich. Einige Einrichtungen oder Vereine dürfen nichts entgegennehmen, anderen fehlt schlichtweg die Logistik zur Sichtung, Sortierung und Verteilung und wieder andere meldeten sich leider gar nicht auf eine Anfrage unsererseits. Nichtsdestotrotz wurden von den Organisationen, welche mit uns in Kontakt standen, die Arbeit und das Engagement gelobt.

Das Wichtigste sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Spenden jedweder Art sinnvoll getätigt werden, die Menschen erreicht die damit Gutes tun können, und sich darüber freuen.

In diesem Sinne wünscht die Freie akademische Studentenverbindung Geo-Giessensis ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2014! 

 

© Gießener Zeitung  22.12.2013

Wetterauer Zeitung – Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Patrick W.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die gegen Patrick W. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten bestätigt. Die Revision, die der Neonazi gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt hatte, wurde zurückgewiesen.

Am 3. Dezember 2012 war der 28-jährige Gettenauer zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil lautete unter anderem auf unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auf Volksverhetzung und unerlaubten Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe.
Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil nun. In einem Fall kam es allerdings zu einer anderen Auffassung als das Landgericht Gießen. Dabei ging es um einen versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln. Dieses Strafverfahren hat der BGH aus prozessökonomischen Gründen eingestellt, weil das Strafmaß angesichts der Gesamtstrafe nicht ins Gewicht falle. Am Ergebnis von sechs Jahren und drei Monaten ändert das nichts: Für diese Einzeltat hatte Patrick W. nur eine Geldstrafe von ein paar Tagessätzen bekommen.
Der Beschluss des obersten Gerichts des Landes, der bereits am 30. Oktober gefasst wurde, sei am Mittwoch beim Landgericht Gießen eingegangen, sagte Gerichtspressesprecher Dr. Dietwin Johannes Steinbach.

»Gaskammerpartys« gefeiert

An insgesamt 16 Verhandlungstagen zwischen dem 17. August und dem 3. Dezember 2012 hatte die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Gießen eine Vielzahl von Vorgängen aufgearbeitet, die überwiegend in der inzwischen verkauften Hofreite des Angeklagten in Gettenau stattgefunden oder von dort ihren Ausgang genommen hatten. Unter anderem ging es um Drogen, Schießübungen mit einer Maschinenpistole und seine berühmt-berüchtigten »Gaskammerpartys«. In einem eigens dafür eingerichteten Raum auf dem Anwesen hatte W. Duschköpfe an der Decke montiert, aus denen er Nebel strömen ließ. Dadurch waren zahlreiche Besucher in die Ortschaft gelockt worden, die wie der Angeklagte und die von ihm gegründete Vereinigung »Old Brothers« der rechten Szene angehörten.
Die Revision war W.s einzige Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen. Eine Berufung war in seinem Fall nicht in Betracht gekommen, da das Landgericht die erste Instanz war. Gegen solche Entscheidungen bleibt als Rechtsmittel nur die Revision beim Bundesgerichtshof. Dabei wird das Urteil auf Rechts- und Verfahrensfehler hin überprüft. Im Gegensatz zur Berufung werden hierbei keine Beweise erhoben, zum Beispiel Zeugen gehört. 

 

© Wetterauer Zeitung  19.12.2013