Bildungsfahrt nach Buchenwald

Am 30. September war es dann endlich soweit. Zwei Busse voll mit 95 Teilnehmern zur Bildungsfahrt nach Buchenwald. Strahlender Sonnenschein. Um 7.00 Uhr morgens ging es los. Um 10.15 Uhr kamen wir pünktlich an der Gedenkstätte an und sahen als Erstes einen Film über das Konzentrationslager.

Anschließend wurden vier Gruppen gebildet, die dann von speziell geschulten Pädagogen durch die Gedenkstätte geführt wurden. Vielen Teilnehmern konnte man das Entsetzen über die begangenen Grausamkeiten des NS Regimes merklich ansehen.

Nach dem Mittagessen besuchten die meisten Teilnehmer noch das angschlossene Museum, in dem viele Dokumente des Lagers und persönliche Gegenstände der Insassen zu sehen sind. Hier wurde dann auch den meisten vor Augen geführt mit welcher Präzision und mit welchem bürokratischen Aufwand tausende Menschen gezielt gequält, beraubt und ermordet wurden. Buchhenwald war eine „Menschenvernichtungsfabrik“. Vielen Teilnehmern war das in dieser Dimension vorher nicht bewusst.

Die Heimfahrt gegen 16.00 Uhr  spiegelt das Erlebte und Gesehene dann auch wieder. Ruhige und nachdenkliche Gesichter wohin man sah. 

Das Ziel der Fahrt wurde nach Angaben der meisten Teilnehmer erfüllt – So etwas darf nie wieder passieren. Nirgendwo.

Bedanken wollen wir uns noch bei den Mitarbeitern der Gedenkstätte Buchenwald , besonder bei Herrn Madler,  für die tolle Organisation und den netten Empfang. 

 

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Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« zeigt dem Gericht seine Tattoos

Hakenkreuze, Adolf Hitler, SS-Totenkopf, Reichsadler und mehr – der Tätowierer Patrick Wolf hat seiner Kundschaft nahezu jedes Motiv der rechten Szene auf die Haut gemalt. Auch sein eigener Körper ist mit Motiven verziert, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Volksverhetzung sind.

Am Montag, dem achten Prozesstag gegen den »Schlitzer« am Landgericht Gießen, ging es aber nicht nur um die Tätowierungen, sondern auch um einen angeblichen Versuch Wolfs, einen Nachbarsjungen zu verletzen.

Patrick Wolf hatte im Tätowiergeschäft seine Nische gefunden – soviel ließ sich nach Beendigung des achten Prozesstages gegen den 26-jährigen Echzeller festhalten. Bei einer Hausdurchsuchung im Frühjahr 2011 hatten Polizeibeamte unter der Theke seines Düdelsheimer Tattoo-Studios einen Ordner gefunden, dessen Inhalt den meisten Menschen wohl den Atem stocken lässt: Fast die gesamte Bandbreite an Neonazi-Körperkunst war auf fast 100 Seiten mit Fotos und Skizzen abgebildet. Hakenkreuze, Runen, Eiserne Kreuze, Slogans der SS und Bilder von Adolf Hitler in unterschiedlichsten Posen waren noch die »harmloseren« Motive, verglichen mit einer Tattoo-Vorlage, die zeigt, wie ein Bagger Leichenberge in ein Massengrab schiebt, während ein Soldat einem Getöteten in den offenen Mund uriniert.

Tattoo-Kunden gewarnt?

Wolf bestritt nicht, der Besitzer des Ordners zu sein. Der sei seine »Kartei, zur Ablage von Tätowierungen, die ich schon gemacht habe«. Meist seien die Kunden mit derartigen Motiv-Wünschen an ihn herangetreten. Er habe den Ordner nicht offen ausgelegt, sagte der Tätowierer. Den Vorwurf, gegen das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verstoßen zu haben, stritt Wolf ab. Er betonte, seine Kunden vor dem Tätowieren gewarnt zu haben. »Die Leute bekommen gesagt, dass sie das nicht öffentlich zeigen können«. Er habe seine Kundschaft stets darauf hingewiesen, dass ein Schwimmbadbesuch mit derartigen Verzierungen nicht mehr möglich sei.

Doch Wolf passierte selbst ein Fauxpas: Am Rosenmontag 2011 wurde er ins psychiatrische Krankenhaus in Friedberg gerufen. Ein Freund von ihm habe randaliert und ständig nach ihm verlangt, erinnerte sich der 26-Jährige. Der Angeklagte erklärte, er habe vor Betreten des Krankenhauses seinen schwarzen Pullover ausgezogen. Nur im T-Shirt, die tätowierten Arme unverdeckt, betrat Wolf das Krankenhaus, beruhigte den Freund. Ein Polizist studierte derweil die Tatoos des Echzellers. Es sei »reiner Zufall« gewesen, dass ihm ein Motiv aufgefallen sei, sagte der Polizeibeamte. Er habe auf Wolfs rechtem Arm einen Galgen, mit daran aufgehängtem Davidstern mit rotgerändertem Einschussloch gesehen. Neben dem Galgen sei ein Soldat mit angelegtem Gewehr zu sehen, darunter ein Haufen Totenschädel – für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Volksverhetzung.

Nicht für Wolf: Er halte das Motiv für »unproblematisch«. Denn er leugne den Holocaust ja nicht, sagte Wolf. Seiner Meinung nach erzähle der Arm die Geschichte. Das Tattoo zeige nur, was früher passiert sei. »Ich hätte auch einen Rabbiner an den Galgen hängen können, nur hätte das blöd ausgesehen«, sagte Wolf. Normalerweise seien seine Tätowierungen in der Öffentlichkeit verdeckt, er trage sogar meist einen Filzstift mit sich herum, um die Bilder vorübergehend unkenntlich zu machen, »um Ärger zu vermeiden«. Den Richtern zeigte er am Montag bereitwillig seinen Arm, den auch die Staatsanwaltschaft interessiert studierte.

Anklage: Nachbarsjungen gefährdet

Neben den Tattoos stand noch ein weiterer Anklagepunkt auf der Tagesordnung: Die Staatsanwaltschaft wirft Wolf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Er soll im April 2011 mit dem Auto auf einen Jugendlichen aus Echzell zugefahren sein, der wegspringen musste, um nicht überfahren zu werden.

Der 16-Jähriger, sagte aus, Wolf habe sein Auto beschleunigt und sei mit quietschenden Reifen auf ihn zugeschossen. Eine Augenzeugin des Vorfalls berichtete, das Mercedes-Taxi, in dem Wolf gesessen habe, habe den Jungen nur »um Haaresbreite« verfehlt. Schlimmeres sei nur verhindert worden, weil der 16-Jährige reflexartig einen Satz zurück gemacht habe. Wolf bestritt, dass es jemals zu solch einer Begegnung gekommen sei. Stattdessen warf er den Zeugen Falschaussagen und der Staatsanwaltschaft vor, sie wolle seine »Mobilität einschränken«.

Während der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte mit der Familie des 16-Jährigen wohl im Streit gelegen hatte. Wie der Teenager berichtete, kam es nach einer Party in Wolfs Hofreite in Gettenau zu einer Auseinandersetzung, nachdem seine Mutter vier grölende Männer auf der Straße um Ruhe gebeten hatte. »Sie sind bei uns in den Hof eingedrungen und sind auf meinen Vater losgegangen«, sagte der Jugendliche.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem zahlreiche Drogendelikte zur Last, aber auch Verstöße gegen das Waffengesetz, Körperverletzung, Volksverhetzung und mehr.

 

© Wetterauer Zeitung 2.10.2012

 

Frankfurter Rundschau – Hitler unter der Haut

Ein absurdes Leben im Abseits wird seziert: Am achten Prozesstag gegen den rechtsextremen „Schlitzer“ aus Echzell muss der sich wegen seiner Tattoos und Tätowier-Vorlagen vor dem Landgericht Gießen verantworten.

Ein deutscher Soldat schiebt mit einem Bagger ausgemergelte Leichen in ein Massengrab, ein anderer Soldat reckt den Arm zum Hitlergruß und uriniert in den geöffneten Mund eines Toten. Aus dem Schlot eines Krematoriums steigt Rauch, in dem sich leidverzerrte Gesichter abzeichnen, daneben der Spruch: „Atomkraft? Nein danke!“

Nicht genug, dass jemand derartige Motive entwirft, wie sie in der Anklageschrift geschildert werden. Es gibt offenbar sogar Typen, die sich so etwas in die Haut stechen lassen. Und davon scheinen nicht wenige durch die Wetterau zu irrlichtern. Wohl auch wegen Patrick W., der diese und ähnliche Bilder und Symbole im Programm seines Tattoo-Studios gehabt haben soll. Unter anderem darum geht es am Landgericht Gießen am achten Tag des Prozesses gegen den unter dem Spitznamen „Schlitzer“ bekannten Kopf der rechtsextremen „Old Brothers“. Volksverhetzung sowie Zeigen und Verbreiten verfassungswidriger Zeichen werden dem 26-Jährigen aus Echzell vorgeworfen.

Der Führer auf dem Thron

Auf etwa 100 entsprechenden Skizzen und Tätowier-Vorlagen stieß die Polizei bei einer Durchsuchung seines Studios im April 2011, darunter Hakenkreuze, Keltenkreuze, SS-Runen, Triskelen, Reichsadler, prügelnde Glatzen, Adolf Hitler als Comicfigur, Adolf Hitler auf einem Thron, Hitler-Porträts. Und eben jene Genozid-Szenen. Und noch einiges mehr steckte in dem Ordner, den W. am Montag in seiner Einlassung bezeichnet als „Kartei zum Ablegen von Tätowierungen, die ich schon gemacht habe“. Die Motive stammten von ihm, er habe sie „gemalt“, teils frei, teils nach Vorlage. Der Ordner habe jedoch nicht offen ausgelegen, sondern sei hinter der Theke verstaut gewesen. Nie habe er ihn weiteren Kunden gezeigt, nie habe er die Zeichnungen weiter verbreitet. Wer seine Gesinnung auf irgendwelchen Körperteilen verewigt haben wollte, dem habe er eingebläut: „Wenn du das tätowiert hast, kannst du Schwimmbad und Sauna vergessen.“

Er selbst trage wegen seiner eigenen Tätowierungen fast immer lange Ärmel, und für den Fall, dass er doch mal im T-Shirt antreten müsse – als Beispiele nennt er Schlägereien oder den Hessentag –, habe er „immer einen Edding dabei“. Wenn er „keinen Bock auf Diskussionen“ habe, könne er damit schnell seine Tattoos „übermalen“, wohl wissend, dass manche davon „den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen“.

Davidstern am Galgen

So auch das Motiv auf seinem rechten Oberarm, das im Gerichtssaal „in Augenschein genommen“ wird. Auf Aufforderung des Vorsitzenden Richters Dietwin Johannes Steinbach zieht W. dazu sein schwarzes – langärmeliges – Hemd aus. „Der Arm“, sagt W., „erzählt eine Geschichte“. Mit Holocaust-Leugnung oder -Verherrlichung habe das nichts zu tun. Tätowiert ist ein Galgen, an dem ein Davidstern baumelt, darunter ein Haufen Totenköpfe, daneben ein Schütze, der auf den Stern zielt. „Ich hätte mir da auch einen Rabbi dranhängen können“, meint W., „aber den hätte man nicht so gut erkannt“.

Erkannt hat den menschenverachtenden Inhalt des Tattoos ein Polizist im psychiatrischen Krankenhaus in Friedberg. Dorthin hatte W. an Fasching 2011 einen Kumpel begleitet, weil dieser zuvor sturzbetrunken in der Notaufnahme des Bürgerhospitals ausgerastet war. W. hatte nach eigener Aussage nur ein T-Shirt an – und offenbar keine Zeit mehr, den Edding zu zücken. Der Beamte zeigte W. an. Bei der darauffolgenden Razzia in W.s Hofreite und Studio wurden die Tattoo-Vorlagen gefunden.

Und noch eine Anklage war Thema in der Verhandlung am Montag: Im Frühjahr 2011 soll W. mit dem Auto auf einen heute 16-jährigen Nachbarsjungen losgefahren sein. Dieser schildert das Geschehen wie folgt: Er habe am späten Abend im Auftrag seiner Mutter ein Handy aus dem Auto geholt, das schräg vor W.s Hofreite geparkt gewesen sei. Als er auf dem Rückweg zum Haus die Straße überquerte, sei plötzlich ein Taxi mit „quietschenden Reifen“ in die Straße eingebogen – und dann „mit Vollgas“ auf ihn zugefahren. Nur durch einen Sprung zurück hinter das geparkte Auto habe er sich retten können. Der Fahrer sei eindeutig Patrick W. gewesen. Dessen Frau unterhält ein Taxiunternehmen.

Angriff auf die Mobilität

Eine Frau aus der Nachbarschaft, die nach eigenen Angaben das Geschehen zumindest zu großen Teilen beobachten konnte, bestätigt die Aussage des Jugendlichen. Auf die Frage nach dem Warum der mutmaßlichen Attacke, berichtet dieser von einem schon länger schwelenden Streit zwischen seinen Eltern, W. und W.s Kumpels. Letztere seien irgendwann mal in einer Nacht laut grölend und singend durch die Straße gezogen. Als sich seine Mutter daraufhin aus dem Fenster hinaus beschwert habe, seien die Männer zu viert in ihren Hof eingedrungen und hätten seinen Vater verprügelt.

Zu den am Montag verhandelten Vorwürfen der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sagt W.: „Den Vorfall hat es nicht gegeben.“ Die Anschuldigung seien „ein Angriff auf meine Mobilität“, man wolle ihm da „was anhängen“. Ihm sei bloß mal die Katze der Nachbarn vors Auto gelaufen. Zeugen, die in dieser Sache zu seinen Gunsten aussagen, sind keine geladen. Und auch W.s Anhänger, die ansonsten immer zahlreich zum Prozess erschienen waren, sind am achten Verhandlungstag nur äußerst spärlich bis gar nicht vertreten. Mit dem Urteil ist voraussichtlich am zehnten Verhandlungstag am 9. Oktober zu rechnen.

© Franfurter Rundschau 2.10.2012