Wetterauer Zeitung – Knapp 100 Teilnehmer bei Bildungsfahrt nach Buchenwald

Verein » Grätsche gegen Rechtsaussen« will auch 2013 eine solche Veranstaltung „Gegen das Vergessen“ organisieren

Die Fahrt nach Buchenwald, die der Verein „Grätsche gegen Rechtsaussen« unter dem Motto »Gegen das Vergessen« organisiert hatte, war nach Angaben des Vereinsvorsitzenden Manfred Linss ein voller Erfolg. 95 Menschen nahmen an der ersten Bildungsfahrt des Vereins teil. Nach einer dreistündigen Fahrt, während der jeder eine Broschüre über die Gedenkstätte zur Verfügung gestellt bekam, konnten die Wetterauer das Konzentrationslager besichtigen. Die Führung übernahmen geschulte Pädagogen, die auch die perfiden psychologischen Tricks und Methoden erläuterten, mit denen dort Tausende Menschen gequält und ermordet worden waren. Nach dem Mittagessen besichtigten die Teilnehmer das angeschlossene Museum sowie einige bedeutende Plätze außerhalb des früheren Lagergeländes.

Während der Rückfahrt äußerten viele Teilnehmer ihr Entsetzen über das Gesehene und Gehörte. Viele hatten noch nie zuvor ein ehemaliges KZ besucht. »Es ist ein Unterschied, ob ich das im Fernsehen oder direkt hier sehe. Es ist beinahe spürbar, mit welcher Menschenverachtung das Regime gegen die Insassen vorgegangen ist«, fasste ein Teilnehmer seine Gefühle in Worte. 
Den Erfolg der Fahrt überprüften die »Grätsche«-Verantwortlichen auch mithilfe eines Fragebogens. So waren alle Teilnehmer der Meinung, dass eine solche Fahrt sehr sinnvoll sei. Des Weiteren wurde die Organisation einstimmig als vorbildlich bewertet. Sechs Teilnehmer waren von der Arbeit des Vereins so begeistert, dass sie spontan Mitglied in der »Grätsche« wurden.

Die Nachfrage war so groß, dass wir einen zweiten Bus chartern mussten«, zieht Linss zufrieden Bilanz. »Bei der Planung waren wir uns sicher, dass wir genügend Teilnehmer für einen Bus gewinnen würden. Aber dass die Nachfrage so groß sein würde, hatten wir nicht erwartet. «Zeitweise dachten die Organisatoren sogar über einen dritten Bus nach. Das scheiterte aber an den Kapazitäten der Gedenkstätte. Auch 2013 werde eine Fahrt »Gegen das Vergessen« organisiert, kündigte Linss an. Die Veranstaltung wurde gefördert durch das Bundesprogramm »Toleranz fördern, Kompetenz stärken «.

 

 © Wetterauer Zeitung 31.10.2012

 

Kreis Anzeiger – Einblick in Plastikbeutel und Schuldenlisten

Prozess gegen Angeklagten aus Echzell fortgesetzt

Einen Einblick in die Vergangenheit des Echzellers, in seine Schuldenlisten und in diverse Plastikbeutel mit feuchtem, weißem Inhalt erhielten Prozessbeobachter und Zuschauer am Montag im Prozess gegen den mittlerweile 27-Jährigen aus Echzell, der sich seit August vor allem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz, Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Landgericht verantworten muss.

Wie viele Eintragungen sein Vorstrafenregister genau aufweist, ist noch nicht bekannt. Neun sind es mindestens, denn „die Nummern fünf bis neun“, darunter „erhebliche Vorstrafen wegen Körperverletzung“, sind laut dem Vorsitzenden, Dr. Johannes Steinbach, relevant für diesen Prozess. Auch wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen war der Mann schon einmal verurteilt worden. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz tauchen im Registerauszug nicht auf. Die Drogenkarriere des 27-Jährigen hatte aber auch erst im Sommer 2010, kein dreiviertel Jahr vor seiner Festnahme, begonnen.

Laut seiner Schuldenliste, die ebenfalls Bestandteil der Akten ist, dürften die Außenstände dennoch in die Zehntausende gehen. Allerdings resultierten nicht alle Posten aus Drogengeschäften, hin und wieder habe er Freunden „einfach so Geld geliehen“, Tattoos auf Oberarme gestochen, obwohl die Kunden nicht zahlen konnten, oder „Geldstrafen aus Urteilen, die ich alleine kassiert habe“, vermeintlichen Mittätern in Rechnung gestellt. Am elften Verhandlungstag vor der Siebten Strafkammer wurden außerdem etliche Gutachten des Hessischen Landeskriminalamtes verlesen. Darin ging es um den Inhalt der Plastikbeutel: Amphetamin, Koffein und Marihuana. Die waren kiloweise nach der letzten Fahrt des Echzellers in die Niederlande sichergestellt worden. Der Prozess wird am 5. November fortgesetzt.

 

 © Kreis Anzeiger 31.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – »Old-Brothers-Castle« nicht verkauft

Die Hofreite von Patrick Wolf in Gettenau ist nicht verkauft worden. Am Montag sollte das Anwesen am Amtsgericht Büdingen zwangsversteigert werden, doch niemand wollte ein Gebot abgeben.

Patrick Wolfs Hofreite, das »Old-Brothers-Castle«, ist laut Exposé des Amtsgerichts um 1900 erbaut worden und sollte einen Verkaufswert von 163 000 Euro haben. So viel Geld wollte am Montag aber keiner der Anwesenden in die Hand nehmen, die Zwangsversteigerung am Amtsgericht blieb ohne Gebot.

Patrick Wolf, Oberhaupt der rechtsradikalen Gruppierung »Old Brothers«, sitzt derzeit unter anderem wegen Drogendelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation auf der Anklagebank des Gießener Landgerichts. Zuvor war er in Untersuchungshaft gewesen, durfte diese zwischenzeitlich – mit einer Fußfessel ausgestattet – verlassen.

Beschlagnahme und Zwangsversteigerung des Anwesens waren am 19. März dieses Jahres angeordnet worden, um die Ansprüche von Wolfs Hauptgläubigerin, der Sparkasse Hanau, sowie seines früheren Rechtsanwalts zu sichern. Der Mieter einer Werkstatt in der Scheune der Hofreite war ebenfalls von der Beschlagnahme betroffen: Seit Frühjahr hat er keinen Zugriff mehr auf Hebebühne und Ausrüstung.

Alle werden durchsucht

Zur Zwangsversteigerung waren neben Wolfs Mutter, seiner Partnerin und einem – der Kleidung nach zu urteilen der rechten Szene zuzuordnendem – Paar auch einige Nachbarn des 26-Jährigen erschienen. Alle, auch die Vertreterin der Hauptgläubigerin, wurden vor Betreten des Saals durchsucht.

Im Anschluss an den gescheiterten Versuch, einen neuen Eigentümer für die Hofreite zu finden, beantragte die Sparkasse, das Verfahren fortzusetzen und einen neuen Termin anzuberaumen. Die Bank besteht auf einen Erlös von mindestens 130 000 Euro.

 © Wetterauer Zeitung 15.10.2012

 

Kreis Anzeiger – Mann von Leiter geholt und die Hose ausgezogen

Man hatte den Mann von der Leiter geholt, ihm die Hose ausgezogen und die Bilder der Überwachungskamera, die die Szene am Abend des 9. Mai 2010 in einer Straße in Echzell aufgezeichnet hatte, ins Internet gestellt. „Dass Menschen so was machen“, hatte sich der 60-Jährige bis dahin nicht vorstellen können. Das Erlebnis hat er heute, zweieinhalb Jahre später, noch nicht verarbeitet. Er ist Nebenkläger im Prozess gegen seinen Nachbarn, der sich am Gießener Landgericht neben diesem Vorfall vor allem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen verantworten muss.

Die Bilder eines anderen ohne dessen Einwilligung zu veröffentlichen, stellt einen Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz dar. Der Angeklagte bestreitet nicht, dass es das Video gibt. „Ich bin aber nicht pauldeprinz.“ So hatte sich offenbar der Nutzer der Internetplattform genannt, der das Video ins Netz stellte. Wer „pauldeprinz“ sei, wisse er nicht.

In der Straße in Echzell gibt es viele Überwachungskameras. Manche waren schon installiert worden, Jahre bevor der Angeklagte mit seiner Frau dorthin gezogen war, andere erst, seit sich die Streitigkeiten zwischen dem 26-Jährigen und den Nachbarn immer mehr zugespitzt hatten. Er selbst besaß auch eine Kamera. Kurz vor dem 9. Mai 2010 soll er diese am Haus des Nachbarn verdreht haben. „Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht“, fand der Nachbar und hatte es dem Jüngeren offenbar auf gleichem Wege heimzahlen wollen und sich eine Leiter geschnappt. Auf dem Anwesen des 26-Jährigen war an jenem Abend einiges los gewesen. Im Haus fand eine Party statt, Polizeibeamte, die wegen der Feier zum Anwesen des Echzellers gerufen worden waren, standen mit dem 26-jährigen auf dem Hof, „einen Drink in der Hand“, erinnerte sich der Nachbar im Zeugenstand. Dennoch war es einigen der Gäste gelungen, den 60-Jährigen von der Leiter zu zerren und ihn auszuziehen. Bis vor wenigen Tagen war das Video für jedermann im Internet zu sehen. Erst jetzt ist es dem Anwalt des Mannes gelungen, die Betreiber der Plattform dazu zu bringen, „pauldeprinz“ und seine Inhalte zu sperren. Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt.

 © Kreis Anzeiger 10.10.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Nackter Nachbar landet im Internet

Echzeller „Schlitzer“ Patrick W. soll demütigendes Video veröffentlicht haben – Der Neonazi streitet jedoch alles ab. Wegen eines Videos im Internet muss sich derzeit der als „Schlitzer“ bekannte Neonazi Patrick W. vor dem Landgericht Gießen verantworten. Es geht um einen Nachbarsstreit und um eine Demütigung, die der Betroffene noch heute nicht verkraftet hat.

Am Abend des 9. Mai 2010 war es für den damals 58-jährigen Echzeller Werner S., dem Nachbarn des Wetterauer Neonazi Patrick W., zu viel. W. muss sich zurzeit wegen Rauschgiftdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz, Zurschaustellung verfassungsfeindlicher Symbole sowie Volksverhetzung vor der Strafkammer am Gießener Landgericht verantworten.

Das Gejohle der „braunen Kameraden“ auf dem Nachbargrundstück und deren Party-Krach hatten das Fass für den Nachbarn zum Überlaufen gebracht. Hinzu kam, dass S. am Morgen erfahren hatte, dass entweder sein Nachbar Patrick W. oder einer seiner Freunde die Überwachungskamera an seinem Haus verstellt hatte.

Als der Krach auf dem Nachbargrundstück am Abend dann das für ihn erträgliche Maß wieder einmal überstiegen hatte, holte sich der Nachbar seine Leiter, um die Kamera von W. nun ebenfalls zu verstellen. Doch es blieb bei dem Versuch, denn kaum hatte er die Leiter an Ws Hauswand angestellt und die ersten Schritte nach oben begonnen, da stürzten sich die Freunde von W. bereits auf ihn.

Hose heruntergerissen

Die Männer zogen den Nachbarn von der Leiter, verprügelten ihn und rissen ihm dann auch noch die Hose herunter. Halb nackt musste er anschließend über die Straße zu seinem Haus flüchten. Und die Polizei schaute, wie S. vor Gericht berichtete, tatenlos zu und plauderte dabei mit jeweils einen Drink in den Hand mit dem 26-jährigen Angeklagten auf dessen Hof. Die filmreife Szene war nicht nur von der Überwachungskamera des W. festgehalten worden, sondern sie erschien auch kurz darauf im Internet auf Youtube und war damit für alle Welt frei einsehbar.

„Ich kann nicht verstehen, dass Menschen so etwas zur allgemeinen Belustigung ins Internet einstellen“, zeigte sich der heute 60-Jährige immer noch betroffen. Und weil er das Erlebnis zweieinhalb Jahre später immer noch nicht verarbeitet habe, trete er deshalb nun auch als Nebenkläger im Prozess gegen seinen Nachbarn auf. Gegenstand des Verfahrens war jetzt jedoch nicht etwa die Attacke auf S. und auch nicht das Filmen des Vorfalls, sondern lediglich die Veröffentlichung der Bilder im Internet ohne die Genehmigung des Gezeigten.

Allein dies stellt nämlich bereits einen Verstoß gegen das Kunst-Urheberrecht dar. Die Schürfwunden am Kopf und am Rücken von S. sind längst verheilt, doch auf das Video werde er heute noch zu seinem Leidwesen angesprochen. Zwar sei es seinem Anwalt vor drei Wochen gelungen, das Video auf Youtube nun endlich sperren zu lassen. Doch immer noch gebe es Mittel und Wege, sich den Beitrag auf anderen Kanälen im Internet in voller Länge anzuschauen.

Mit Kameraden zerstritten

Patrick W. wies vor Gericht alle Anschuldigung in dieser Angelegenheit zurück. Sicherlich sei das Video mit seiner Überwachungskamera aufgezeichnet worden und sicherlich habe er den Streifen anschließend auch digitalisiert, jedoch ins Internet habe er den Film nicht eingestellt. Denn er sei nicht „pauldeprinz.de“, der als Autor des Videos aufgeführt ist. Dies sei offensichtlich ein Pseudonym. Wer sich dahinter vergebe, wisse er allerdings nicht und könne dazu auch keine weiteren Aussagen mehr machen, behauptete der Echzeller, da er sich mit vielen seiner ehemaligen Kameraden inzwischen zerstritten habe.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Dietwin Johannes Steinbach, warum er die Tat denn gegenüber der Polizei eingeräumt habe, antworte W., dass er verhindern wollte, dass die Polizei in seinem Haus wieder einmal alles auf den Kopf stellen würde.

Der Prozess gegen Patrick W. wird am 29. Oktober fortgesetzt.

 © Frankfurter Neue Presse 10.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf mit Prügelvideo konfrontiert

Das graustichige Bild der Überwachungskamera zeigt einen Mann, der mit einer Leiter über die Straße geht. Sein Ziel: die Überwachungskameras an Patrick Wolfs Hofreite verdrehen.

Doch kaum hat er die ersten Sprossen erklommen, stürmen mehrere Personen aus dem Hoftor, zerren den Mann von der Leiter, verprügeln ihn, reißen ihm die Hose vom Leib. Halbnackt und sichtlich unter Schock rettet sich der Mann in sein Haus. Diese Szenen zeigt ein Video, um das es am zehnten Verhandlungstag gegen Patrick Wolf geht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, besagten Film ins Internet hochgeladen und somit den Mann der Öffentlichkeit zum Spott vorgeführt zu haben. Wolf muss sich derzeit wegen diverser Vorwürfe vor dem Gießener Landgericht verantworten.

Die Schläge, die Demütigung, das scheinbar verspätete Eingreifen der Polizisten, die während der Tat im Mai 2010 anwesend waren, das alles stand während der Verhandlung gegen Wolf vorerst nicht im Fokus; es ging hauptsächlich um den Wolf zur Last gelegten Verstoß gegen das Kunst- und Urhebergesetz. Darin heißt es, dass niemand das Bild einer Person an einen Dritten ohne dessen Zustimmung weitergeben darf. Eine solche Zustimmung jedoch hatte das 60-jährige Opfer des Angriffs nie erteilt. Dass sich fast 25 000 Menschen das Video im Internet angesehen haben, habe ihn erschüttert, wie er den Richtern am Landgericht schilderte. »Ich fand das schlimm. Ich konnte nicht fassen, dass es Menschen gibt, die so etwas zur Volksbelustigung ins Internet stellen.«

Hochgeladen wurde der Film auf der Internetvideoplattform Youtube, von einem Nutzer unter dem Pseudonym »pauldeprinz«. Das sechsminütige Video wurde am 1. Juli 2010 hochgeladen. Es zeigt, unterlegt mit hämischen Kommentaren, die eingangs geschilderten Szenen. Patrick Wolf bestritt zu Beginn der Verhandlung, der Autor des Filmes zu sein. Er räumte ein, dass die Aufnahmen von seinen Überwachungskameras stammten, jedoch hätte er die entsprechenden Videokassetten einem Bekannten übergeben, der sie digitalisieren sollte. Den Namen des Mannes habe er vergessen. »Ein paar Wochen später hatte es jeder, und irgendwann landete es eben im Internet«, sagte Wolf. Aber nicht durch ihn. »Ich heiße bei Youtube anders als pauldeprinz.«

Allerdings: Der Youtube-Account »pauldeprinz« zeigt nicht nur ein Foto von Wolf, als Beschreibung des Videos heißt es auch auf der nur noch im Google-Cache aufzufindenen Seite: »lol…. was soll ich noch dazu sagen. erst bei mir randalieren… raus geworfen werden und dann noch ne versuchte sachbeschädigung, und all so faxen… also bitte…. lass es doch einfach. das vid bitte genau anschauen und den ton an machen!!!«

Wolf ist nicht der einzige Gettenauer, der sein Hoftor mit Kameras überwachte. Auch einige seiner Nachbarn hatten entsprechende Geräte aufgehängt, was schließlich die Ursache für die gewalttätige Auseinandersetzung war, die das Video zeigt. Der 60-Jährige, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, sagte aus, dass er am Abend des 9. Mai 2010 von einem Nachbar erfahren habe, dass seine Überwachungskamera verdreht worden sei, »von denen da drüben«. Gemeint waren Wolf und seine Clique, die auch an diesem Abend eine Party in der Hofreite des Angeklagten feierten. »Das war für mich der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte«, denn bereits in der Vergangenheit hatte sich das nachbarschaftliche Verhältnis rapide verschlechtert. Er sei wutentbrannt zu Wolf hinübergegangen, den er auf dem Hof im Gespräch mit zwei Polizeibeamten vorfand. Es kam zum Streit zwischen ihm und Wolf, der damit endete, dass der 60-Jährige seine Leiter holte, um es Wolf mit scheinbar gleicher Münze heimzuzahlen. Den Ausgang dieses Versuchs dokumentiert das Video.

Wolf wird seit Anfang August am Landgericht Gießen der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Drogenhandel, Körperverletzung, Volksverhetzung, Beleidigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verstöße gegen das Waffenrecht vor.

Letzteres war ebenfalls Thema der gestrigen Verhandlung. Wieder stand ein Video im Mittelpunkt: Es zeigt einen ausgeschlachteten VW Golf, auf den mit einer Schrotflinte geschossen wird. Wolf hatte zugegeben, den Schuss abgefeuert zu haben, die Schrotflinte gehöre jedoch demjenigen, der das Video damals mit seinem Handy gemacht habe. Der wiederum hatte Wolf als Eigentümer der Waffe bezeichnet. Jetzt sollten die Aussagen zweier Zeugen den Widerspruch klären, die ebenfalls bei dieser Aktion zugegen waren. Allerdings: Keine der beiden konnte viel dazu beitragen, den wirklichen Besitzer der Waffe zu identifizieren. Zu groß waren die Gedächtnislücken, zu lang lagen die Geschehnisse zurück, zu wenig wollten beide in das Geschehen hineingezogen werden.

 © Wetterauer Zeitung 10.10.2012

 

Frankfurter Rundschau – Braune Volksbelustigung

Der Prozess gegen den als „Schlitzer“ bekannten Neonazi aus Echzell ist schon surreal genug. Jetzt wird er auch noch digital. Patrick W. muss sich wegen eines Youtube-Videos verantworten.

Im Frühjahr 2010 hat er die braunen Faxen endgültig dicke. Soeben musste Werner S., aktiv in der Echzeller Initiative „Grätsche gegen Rechtsaußen“, erfahren, dass die Überwachungskamera an seinem Haus verstellt wurde. „Das war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.“ Der Verdacht fällt auf den Nachbarn Patrick W. und dessen rechte Truppe „Old Brothers“. Als just am selben Abend wieder mal eine Party gegenüber tobt, schnappt sich S. eine Leiter und will seinerseits die Kamera an W.s Hofreite wegdrehen. Was dann passiert, ist ab Juli 2010 auf der Internetplattform Youtube zu sehen.

Eine grölende Horde stürzt sich auf den damals 58-Jährigen, zerrt ihn von der Leiter, prügelt ihn zu Boden – und reißt ihm die Hosen vom Leib. Werner S. flüchtet halbnackt über die Straße in seinen Hof. Polizisten, die wegen der Party bereits zugegen waren, schauen dem Treiben tatenlos zu.

Die Attacke selbst ist nicht Gegenstand der Verhandlung am Landgericht Gießen. W.s Beteiligung sei anhand des Videos nicht nachweisbar gewesen, sagt der Anwalt von Werner S. auf Anfrage der Frankfurter Rundschau. Auch die Verfahren gegen die mutmaßlichen Schläger seien eingestellt worden, bestätigt die Staatsanwaltschaft Gießen. Am Dienstag geht es vielmehr um die Frage, ob derjenige, der das Video ins Internet stellte, gegen das Kunst-Urhebergesetz verstoßen hat. Dieser Jemand soll Patrick W. gewesen sein, seine Überwachungskamera hat den Vorfall aufgezeichnet.

Noch fünf Tage mehr

Eigentlich sollte der zehnte Sitzungstag der letzte sein im Prozess gegen den als „Schlitzer“ bekannten 26-jährigen Neonazi aus Echzell. Doch weil noch nicht alle der insgesamt etwa 60 geladenen Zeugen zu den sieben Anklagen – unter anderem wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- sowie das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz – gehört wurden, sind fünf weitere Termine anberaumt. Mit dem Urteil ist voraussichtlich am 3. Dezember zu rechnen.

Werner S. schildert ausführlich und gefasst, wie es zu dem Vorfall im Mai 2010 kam. Nachdem ein Nachbar ihm mitgeteilt hatte, dass jemand an seiner Überwachungskamera herumgedreht habe, sei er zunächst rüber zu W. gegangen, um mit ihm darüber zu sprechen. Dort war gerade eine große Party im Gange, auch die Polizei war schon da, offenbar weil sich andere Nachbarn über Lärmbelästigung beschwert hatten. W. habe zusammen mit zwei Polizisten im Hof gestanden, alle mit Getränken in der Hand, so S. Ein weiterer Polizist sei gerade im Haus gewesen, um seine bekleckerte Jacke zu reinigen.

Im Supermarkt erkannt

„So geht es nicht“, habe er zu W. gesagt. Doch dieser habe ihn einfach hinausbefohlen. „Dann bin ich einfach ausgerastet“, räumt S. ein. Er habe die Leiter geholt und sie an W.s Haus gestellt. Weiter kam er nicht, der Party-Mob fiel über ihn her. Die drei Polizisten hätten nichts dagegen unternommen, klagt S. Auf Nachfrage der FR revidiert die Friedberger Polizei diese Darstellung zumindest partiell. Wie man auf dem Video am Rande sogar sehe, habe ein Beamter sehr wohl versucht, den Pulk auseinander zu halten, sagt Sprecher Jörg Reinemer. Der zweite sei ein Praktikant und deswegen nicht befugt gewesen, einzuschreiten. Und der dritte habe sich in diesem Moment drinnen die Jacke abgewischt.

Trotz der Schürfwunden an Rücken und Hinterkopf, die er bei dem Angriff erlitt, habe er „im Grunde überhaupt nichts davon mitbekommen“, sagt Werner S. „Das ging so wahnsinnig schnell.“ Wirklich bewusst sei ihm das alles erst geworden, als Anfang Juli 2010, knapp zwei Monate nach der Tat, das Video auf Youtube erschien. Noch heute werde er darauf angesprochen, einmal sogar von einem wildfremden Jungen vor einem Supermarkt. „Das war das Schlimmste“, sagt er.

Ursprünglich sei der etwa sechsminutige Streifen sogar mit Sprechblasen versehen gewesen, in denen höhnische und obszöne Kommentare eingefügt waren, schildert S. nach seiner Vernehmung im Gespräch mit der FR. Die Version, die auf dem Laptop am Richtertisch in Augenschein genommen worden sei, habe jedoch keine Sprechblasen mehr enthalten – was die Geschichte kaum erträglicher mache.

Der Richter verliert die Geduld – langsam

Mehrfach habe er versucht, das Video aus dem Netz zu bekommen. Vergeblich. Vor drei Wochen, Ende September, teilte Youtube dem Anwalt des 60-Jährigen dann endlich mit, dass der „betreffende Punkt“ in Deutschland gesperrt worden sei. Es könne jedoch noch „etwas dauern“, bis das Video nicht mehr angezeigt werde, verliest der Vorsitzende Richter Dietwin Johannes Steinbach die Erklärung. Und über ein Passwort kommt man ohnehin auch künftig weiter an den Clip, der zudem längst noch anderswo durchs World Wide Web wabert. „Das kriegt man da nicht mehr raus“, meint S. „Ich kann es nicht verstehen, dass Menschen so etwas zur Volksbelustigung ins Internet einstellen.“

Patrick W. bestreitet, dies unter dem Pseudonym „pauldeprinz“ getan zu haben – und widerspricht damit dem, was er ausgesagt hatte, als die Polizei vor seiner Tür stand, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Damals habe er die Sache nur deswegen zugegeben und falsche Angaben gegenüber den Polizisten gemacht, „damit die mir nicht wieder die ganze Bude auseinandernehmen“. Tatsächlich nämlich habe er die Aufnahme bloß von einem Bekannten digitalisieren lassen. Wer denn dann „pauldeprinz“ sei, will Richter Steinbach wissen. „Das hätten Sie ja rausfinden können“, antwortet W. und schiebt hastig noch ein „oder die Polizei“ hinterher. Steinbach, der bislang bemerkenswert viel Geduld mit dem zuweilen vorlauten Angeklagten hatte, weist ihn barsch in seine Schranken.

„Ein netter junger Mann“

Irgendwann habe jeder das Video gehabt, sagt W. Und „irgendwer“ habe es dann unter dem Pseudonym „pauldeprinz“ hochgeladen und es ihm angehängt. „Ich bin ja mittlerweile mit einigen verstritten.“

Mit Werner S. zum Beispiel. Anfangs habe er sich gut mit W. verstanden und sich um eine angenehme Nachbarschaft bemüht, sagt der 60-Jährige aus. „Das war ein netter junger Mann, als er zu uns in die Straße zog.“ Doch das gute Verhältnis „bröckelte aufgrund seiner Aktionen“. Seine rechtsextreme Gesinnung sei immer deutlicher geworden. Die Tattoos, die Kampfhunde, die Deko-Waffen, die „Old Brothers“, die nachts Parolen auf der Straße brüllten und die Nachbarn aus dem Schlaf schreckten.

Damit wird auf jeden Fall Schluss sein, egal ob der 26-jährige „Schlitzer“, der bereits seit März in der JVA Gießen einsitzt, zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt wird oder nicht. Am 15. Oktober ist sein Hofreite zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben.

 © Frankfurter Rundschau 9.10.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Angeklagter streitet alles ab

Prozess gegen Neonazi aus Echzell wird vor Gießener Landgericht wegen weiterer Vergehen fortgesetzt

Der Neonazi aus Echzell, der sich gelegentlich selber „der Schlitzer“ nennt, muss sich zurzeit unter anderem auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und der öffentlichen Zurschaustellung von verfassungsfeindlichen Symbolen vor dem Landgericht in Gießen verantworten.

Beide Anklagepunkte stritt er vor der 7. Strafkammer rundweg ab. Nie habe er versucht, einen Menschen zu überfahren, so wie ihm das die Anklage vorwirft. Von dem in der Anklage beschriebenen Vorfall, nachdem er Anfang vergangenen Jahres den 16-jährigen Sohn der Nachbarfamilie mit seinem Auto zu überfahren versucht haben soll, wisse er nichts. Der Fall sei seines Erachtens von seinen Nachbarn vielmehr konstruiert worden und entspreche nicht den Tatsachen. Ganz anders erinnert sich dagegen der 16-Jährige an den Vorfall.

Er habe abends nach 22 Uhr auf Bitten seiner Mutter noch das Handy einer befreundeten Nachbarin aus dem Auto seiner Eltern holen sollen. Die Nachbarin hatte sich das Fahrzeug kurz zuvor ausgeliehen und dabei ihr Telefon darin vergessen. Nachdem der 16-Jährige das Handy an die Nachbarin übergeben und diese danach schon auf dem Heimweg war, sei plötzlich ein Taxi mit sehr hoher Geschwindigkeit um die Ecke in die Wiesengasse eingebogen. Am Steuer: der Angeklagte.

Nur durch einen spontanen Schritt zurück zu dem Auto seiner Eltern habe sich der 16-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt mitten auf der Straße stand, aus der Gefahrenzone bringen können. Das Taxi habe nicht etwa angehalten, sondern sei mit unvermindert hoher Geschwindigkeit weitergefahren. Auf Nachfrage des Gerichts verwickelte sich der Junge jedoch in Widersprüche, wie auch anschließend die Nachbarin, die den Vorfall genau beobachtet haben will.

Tatzeit umstritten

Nach ihrer polizeilichen Aussage hätte sie das aber gar nicht tun können, da sie sich zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht mehr in der Wiesengasse befand. Auch der Junge versicherte vor Gericht, dass er ziemlich sicher den Tatzeitpunkt auf 22 Uhr festlegen könne. Erst als ein Video einer Überwachungskamera der Nachbarn mit 22.53 Uhr das Aussteigen das Aussteigen aus dessen Fahrzeug zeigte, meinte der 16-Jährige, sich in der Uhrzeit wohl vertan zu haben und dass der Vorfall sich gegen 23 Uhr abgespielt habe. Dabei zeigte das Video nicht einmal den besagten Vorfall, sondern lediglich das Aussteigen des Angeklagten aus seinem Fahrzeug. Verteidiger Jürgen Häller vermutete deshalb das Vorliegen einer Absprache unter der Nachbarschaft aus Rache gegenüber seinem Mandanten.

Ob das Gericht ähnlich verfährt wie in der vergangenen Woche, als es einen weiteren Anklagepunkt gegen den Neonazi wegen Körperverletzung fallen lassen musste, da der Sachverhalt – er soll einem Türken eine Kopfnuss auf einer seiner Partys verabreicht haben – vor Gericht nicht hinreichend aufgeklärt werden konnte, steht noch nicht fest. Allerdings wog der Vorwurf in Sachen Kopfnuss nicht ganz so schwer, wie der Versuch, einen Menschen überfahren zu wollen. Vermeintlich klarer liegt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft dagegen bei der öffentlichen Zurschaustellung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Im April vergangenen Jahres sei der Angeklagte von einem Freund zur Hilfe gerufen worden, weil dieser im betrunkenen Zustand Stress in der psychiatrischen Klinik in Friedberg gemacht habe.

Davidstern am Galgen

Weil es dem Angeklagten an dem Abend zu warm war, zog er kurz entschlossen seinen Kapuzen-Pullover aus und lief nur mit einem kurzärmligen T-Shirt bekleidet ins Krankenhaus. Dort bemerkten die Polizisten unteren den zahlreichen Tätowierungen an seinen Armen auch einen Galgen, an dem ein Davidstern hing. In ihm war zusätzlich ein kleiner Mensch abgebildet. Er habe die Tätowierung nicht absichtlich zeigen wollen, sondern habe sie nur im Trubel vergessen abzudecken. Ansonsten trüge er entweder ein Hemd darüber oder er übermale das Tattoo. Warum er das denn tue, wollte daraufhin das Gericht wissen. „Ich weiß doch, was verboten und was erlaubt ist“, versuchte sich der Angeklagte zu rechtfertigen. Mit rechtsgerichteten Parolen habe das jedoch nichts zu tun. Ansonsten „hätte ich mir doch einen Rabbi am Galgen auf den Arm tätowiert“.

 Ein x-beliebiger Stern an einem Galgen verstoße sicherlich gegen keinen Paragrafen. Auf sein Anerbieten zog er schließlich vor der Richterbank sein Hemd aus, so dass das Gericht die Tätowierung selber in Augenschein nehmen konnte. Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgesetzt.

 © Frankfurter Neue Presse 4.10.2012

 

Wetterauer Zeitung – Keine Kriegswaffen bei Patrick Wolf gefunden

Ein kleiner Teilerfolg für Patrick Wolf: Am neunten Verhandlungstag gegen den Rechtsradikalen aus Gettenau hat ein Waffengutachter des Hessischen Landeskriminalamts ausgesagt, Wolf habe nicht gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Der Maschinengewehrlauf, den die Beamten bei einer Hausdurchsuchung im April 2011 in Wolfs Hofreite gefunden hatten, tauge nicht mehr zum Einsatz in einer so genannten Kriegswaffe, sagte der Experte am Dienstag.

Seit Anfang August muss sich der »Schlitzer«, so Patrick Wolfs Spitzname, vor dem Landgericht Gießen verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Betreiber eines Tätowierstudios unter anderem Drogenhandel, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Volksverhetzung und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last.

Der Sachverständige für Schusswaffen hatte im September 2011 die bei Wolf gefundenen Waffen und Munition untersucht, darunter Dekorationswaffen, unbrauchbar gemachte Gewehre, eine Schreckschusspistole, über 500 Schuss Maschinengewehrmunition – und der abgesägte Lauf eines Maschinengewehrs Modell MG3, eine Waffe, die bei der Bundeswehr auch heute noch im Einsatz ist.

Auch wenn das Ergebnis des Gutachtens harmlos klingt: Der bei Wolf gefundene Lauf könnte in den falschen Händen zu einer tödlichen Waffe werden. Zwar sei er »für eine Kriegswaffe nicht mehr verwendbar«, sagte der 47-jährige Waffenexperte, aber dennoch sei er »fähig, als Schusswaffe eingesetzt zu werden«. Ein geschickter Handwerker könne dies problemlos bewerkstelligen. In nur 30 Minuten wäre es möglich, so der Gutachter, die »einfachste Form einer Schusswaffe« herzustellen – eine Einzelladewaffe, bei der nach jedem Schuss eine neue Patrone in den Lauf eingesetzt werden müsse. Um den Lauf mit einer Verschlusskappe mit integriertem Dorn zu versehen, bräuchte man nur drei Dinge, so der Waffenexperte: »Schraubstock, Feile – und Zeit.« Anschließend könnte man eine Patrone einlegen, den Lauf verschließen und mit einem Schlag – etwa durch einen Hammer – den Schuss abfeuern.

Auch anspruchsvollere Waffen könnten hieraus gefertigt werden. Je nach Geschick und Sachkenntnis des Bastlers könne am Ende sogar wieder ein vollautomatisches Maschinengewehr dastehen. Dennoch: Den Tatvorwurf, nämlich ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, könne er nicht teilen, erklärte der Gutachter. Selbst bei vollständiger Instandsetzung der Waffe: Keine Armee würde eine solche Waffe im Kriegsfall einsetzen, was die Voraussetzung für eine derartige Anklage sei. Einen Verstoß gegen das Waffenrecht hingegen liege vor, denn auch solche Läufe dürften nicht ohne Weiteres verkauft werden.

Wolf selbst hatte vor einigen Verhandlungstagen betont, es sei nur mit Spezialwerkzeug und Sachkenntnis möglich, aus dem MG-Lauf eine Schusswaffe herzustellen. Ihm fehle dieses Wissen: »Ich bin doch kein Büchsenmacher.« Das müsse man auch nicht sein, meinte hingegen der Experte. Eine einfache Waffe könne auch ein Laie daraus bauen. Auch Wolfs Erklärung, so einen Lauf könne man überall kaufen, widersprach der Gutachter. »Solche Läufe sind nicht frei verkäuflich.« Schon der Besitz ohne Genehmigung sei ein Verstoß gegen das Waffenrecht.

Wolf werden mehrere derartige Verstöße vorgeworfen. So soll er mit einer Schrotflinte auf ein Auto geschossen haben, was der Angeklagte auch einräumt. Auch die bei ihm gefunde-
 ne Munition für Schreckschusswaffen, Gewehre und Schrotflinten hätte er nicht besitzen dürfen. Zudem hatte Wolf in seinem Anwesen laut Zeugen ein Schießzimmer eingerichtet, in dem er mit verschiedenen Waffen auf die Wand geschossen haben soll. Die Waffen, die er besessen haben soll, darunter Schrotgewehre, Maschinenpistole und Pistolen, konnte die Polizei bisher jedoch nicht finden. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

 © Wetterauer Zeitung 4.10.2012

 

Wetterauer Zeitung -Geständnis: Kiloweise Drogen für den »Schlitzer« gekauft

Ja, er habe gedealt, ja, er habe auch Patrick Wolf mit Drogen beliefert, gestand der 23-jährige Angeklagte am Montag während seines Verfahrens am Gießener Landgericht. Noch ist der Prozess gegen den jungen Mann nicht abgeschlossen, am Freitag wird wohl das Urteil gesprochen.

Der aus Weilmünster stammende Angeklagte räumte die Vorwürfe der Anklageschrift weitgehend ein, wonach er von Dezember 2010 bis Juni 2011 in 21 Fällen Amphetamine und in einem Fall Ecstasy in teilweise nicht unerheblichen Mengen erworben und in der Wetterau – unter anderem in Echzell und Büdingen – weiterverkauft haben soll. Die Drogen stammten teilweise aus dem Ausland, sagte der Angeklagte, der zugab als Zwischenhändler fungiert und den »Schlitzer« beliefert zu haben. Patrick Wolf habe er in dessen Tattoo-Studio kennengelernt, sagte der inzwischen selbstständige Fliesenleger. Er sei damals arbeitslos gewesen und als Wolf ihm vorgeschlagen habe, als Drogenkurier für ihn zu arbeiten, habe er das Angebot angenommen. In Koblenz habe er bis zu einem Kilo Amphetamine besorgt und an Patrick Wolf geliefert, der die Drogen weiterverkauft habe.

Die steigende Nachfrage habe ihn und den 26-jährigen Echzeller auch nach Maastricht geführt, um dort Amphetamine in besserer Qualität und zu besseren Konditionen zu besorgen. Gemeinsam habe man im Juni 2011 die Grenze mit zwei Kilogramm Amphetaminen passiert. Der Angeklagte sagte, er selbst sei dabei im eigenen Auto gefahren, Patrick Wolf habe die Drogen mit einem angemieteten Motorrad transportiert, »weil er damit wendiger war und der Polizei besser hätte entkommen können.« Er habe sich auch überlegt, selbst in das Geschäft einzusteigen und sich einen eigenen Kundenstamm aufzubauen, mit Patrick Wolf als Zulieferer. Der vorsitzende Richter Heiko Söhnel wollte wissen, worin dieser Wandel vom Lieferanten zum Abnehmer begründet gewesen sei. Die Drogen nicht selbst zu importieren, habe für ihn »weniger Risiko und weniger Stress« bedeutet.

Während der Verhandlung wurde klar, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Patrick Wolf aufgeflogen und zunächst in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Die weiteren Ermittlungen im »Schlitzer«-Fall hatten nun durch Zeugenaussagen weitere 22 Delikte ans Licht gebracht.

»Mit dem Wissen von heute hätte ich mich auf Patrick Wolf nie eingelassen«, sagte der Beschuldigte über seinen ehemaligen Komplizen, über dessen Zukunft derweil nur wenige Räume weiter verhandelt wurde. Wolf sei ab einem gewissen Zeitpunkt selbst »nur noch high« gewesen, habe auch Unbekannten ungefragt von seinen Drogengeschäften erzählt. Zu dem 26-Jährigen und der rechten Szene habe er keine privaten Kontakte gehabt, sagte der Beschuldigte, der betonte, sich inzwischen von der Drogenszene distanziert zu haben.

 © Wetterauer Zeitung 2.10.2012