Beitrag von RTL Hessen zum Prozessbeginn gegen Patrick W. unter anderem mit Interviews von Betroffenen , Grätsche-Mitgliedern und Informationen zu den zahlreichen Anklagepunkten.
{mp4}rtl_hessen_20120825{/mp4}
Beitrag von RTL Hessen zum Prozessbeginn gegen Patrick W. unter anderem mit Interviews von Betroffenen , Grätsche-Mitgliedern und Informationen zu den zahlreichen Anklagepunkten.
{mp4}rtl_hessen_20120825{/mp4}
Nach vielen Ideen, Treffen, Einkäufen, und unzähligen Mails war es am 18. und 19. August endlich soweit. Unsere erste Teilnahme am Echzeller „Kirchplatzfest“.
Und was sollen wir sagen – es war ein voller Erfolg. Unsere „Café-Bar International“ im malerischen Innenhof der Familie Bail bot, neben Internationaler Speisen, auch jede Menge Unterhaltung für unsere kleinen und großen Gäste.
Als Domi, bade! am Samstagabend auftrat und einige seiner Lieder für uns spielte war der Hof berechend voll, was bis tief in die Nacht so blieb. Es wurde ausgelassen gefeiert, gesungen, getanzt und gelacht.
Auch am Sonntag wurden wir, trotz der sengenden Hitze, gut besucht. Wir konnten nette Kontakte knüpfen und freuen uns schon auf das nächste „Kirchplatzfest“.
Unser Dank gilt allen, die uns so tatkräftig unterstützt haben. Außerdem bedanken wir uns bei allen Organisatoren und den teilnehmenden Vereinen des Kirchplatzfestes für die oft unkomplizierte Hilfe für „Kirchplatzfest-Neulinge“.
Hier einige Impressionen….
{gallery width=150 height=100 alignment=left-float padding=2}aktivitaeten/pics/kirchplatzfest2012{/gallery}
Im Prozess gegen den »Schlitzer« am Landgericht Gießen beginnt die Verteidigungsstrategie des Angeklagten zu bröckeln. Patrick Wolf werden dort unter anderem zahlreiche Drogendelikte vorgeworfen, von denen der 26-jährige Betreiber eines Tätowierstudios bisher lediglich kleinere Geschäfte, vor allem für den Eigenkonsum, eingeräumt hatte.
An großen Deals sei er jedoch nicht als Drahtzieher, sondern lediglich als Vermittler und Unterstützer beteiligt gewesen, hatte Wolf zu Prozessbeginn erklärt.
Am zweiten Verhandlungstag hatte die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen die mutmaßlichen Käufer als Zeugen vorgeladen. Insbesondere die Aussage eines 27-Jährigen aus Berstadt ließ Zweifel an der bisherigen Version des Angeklagten aufkommen. Der Zeuge gab an, im Zeitraum zwischen Dezember 2010 und Juni 2011 alle zehn Tage zwischen 100 und 200 Gramm Amphetamin bei Wolf gekauft zu haben – direkt und ohne Umwege. »Er nahm es aus einem großen Beutel heraus und hat es vor meinen Augen für mich abgewogen«, erklärte der Mann, der schon in der Vergangenheit Erfahrung mit Drogengeschäften gemacht und dafür auch eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Er sei es auch gewesen, der Wolf Tipps für das Strecken des Stoffs mit Koffeinpulver gegeben habe. Bezahlt habe er die Ware bar, zu einem Festpreis von 6,50 Euro pro Gramm. »Der Preis war fix, da gab es nix dran zu rütteln.« Wolf sei dabei als Händler, nicht als Mittelsmann aufgetreten, eine dritte Person sei niemals beteiligt gewesen. Die Freundin des Zeugen, die »auf dessen Drängen« damals ein- bis zweimal als Drogenkurier eingesetzt worden war, bestätigte das.
Wolf, dessen Anhängerschaft aus Freunden und Verwandten diesmal die Mehrheit im Zuschauerraum stellte, gab sich während des Prozesses betont gelassen, grinste, winkte und feixte mit seinen Freunden hinter dem Panzerglas. Anders als viele Angeklagte ließ er den Kopf während der Zeugenbefragung nicht hängen, sondern tüftelte flüsternd mit seinem Anwalt Jürgen Häller an seiner Verteidigungsstrategie. Mehrfach ergriff er das Wort, stellte Aussagen richtig oder befragte die Zeugen persönlich, wobei er stets ruhig und selbstsicher blieb.
Es ist wohl diese von sich selbst überzeugte Art, die Wolf im zweiten Halbjahr 2011 zu Kopf gestiegen war und zu seinem Verhängnis wurde. Er soll seinen Drogenhandel erweitert, »Werbung« gemacht und mit seinen Geschäften nicht hinter dem Berg gehalten haben. Freunde, die vor Gericht als Zeugen aussagten, bestätigten die prahlerische und offene Art, mit der Wolf sein Drogenkartell zur Schau gestellt habe. Bei einer größeren Party, so ein Zeuge, habe er beispielsweise seinen Gästen mehrere Linien Amphetamin auf einem Tisch serviert. »Wie andere Leute Erdnüsse servieren«, schlussfolgerte der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Johannes Steinbach, was der Zeuge bestätigte.
Auch sollen Freunde von Wolf für Fahrdienste kleinere Mengen der Drogen erhalten haben. Seine Hofreite in Gettenau, die am 15. Oktober zwangsversteigert werden soll, sei zum reinsten Umschlagplatz geworden. »Die Kunden gaben sich die Klinke in die Hand«, erklärte der 27-jährige Zeuge. Auch das Angebot sei ausgeweitet worden: Zum Angebot von Amphetamin gesellten sich Meth-Amphetamin, auch bekannt als Crystal-Meth, und Ecstasy. Wolf selbst konsumierte seinen eigenen Stoff in offenbar immer stärkeren Mengen, so die übereinstimmenden Zeugenaussagen. »Es sprach nicht mehr die Intelligenz aus ihm, die früher da war«, erklärte sein mutmaßlich größter Abnehmer.
Seinen Spürsinn hatte Wolf sich mit seinem Drogenkonsum aber nicht weggedröhnt. Als ein Polizist alias »Kai« im Mai 2011 von ihm 10 000 Ecstasy-Pillen kaufen wollte, wurde der »Schlitzer« misstrauisch, forschte nach und ließ den Mann teilweise sogar überwachen. Das Geschäft sei schließlich an Wolfs Misstrauen gescheitert, erklärte ein Zeuge, der in dessen Tätowier-Studio gearbeitet hatte.
Das Verfahren gegen Patrick Wolf war am vergangenen Freitag eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft legt dem 26-Jährigen, neben zahlreichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Volksverhetzung, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Verletzung des Kunsturheberrechts und Verstöße gegen das Waffen- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Wolf wird der rechten Szene zugeordnet, seinen Spitznamen »Schlitzer« erhielt er, weil er einen Ausländer niedergestochen haben soll. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.
© Wetterauer Zeitung 23.08.2012
Der Echzeller Verein “Grätsche gegen Rechtsaussen e.V.” veranstaltet am 30. September eine Bildungsfahrt zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald.
Noch vor 20 Jahren fuhr beinahe jede Schule mit Ihren Klassen zu einer Gedenkstätte der Opfer des dritten Reichs Das hat sich in den letzten Jahren geändert. „Mit der Fahrt wollen wir nicht den Zeigefinger erheben sondern erinnern. In Buchenwald kann man eindringlich erleben wozu radikalisierte Menschen fähig sind“, erklärt Manfred Linss, der erste Vorsitzende des Vereins. Und das Thema ist aktueller denn je. „Die Anschläge der NSU zeigen, dass es auch in der heutigen aufgeklärten Gesellschaft Menschen gibt, die selbst vor Mord nicht zurückschrecken um Ihre radikalen menschenverachtenden Anschauungen durchzusetzen“.
Neben einer Filmvorführung wird es Führungen durch geschultes Personal der Gedenkstätte geben. Ebenso ist ein gemeinsames Mittagessen geplant.
Die Fahrt wird vom lokalen Aktionsplan “BUNTerLEBEN“ finanziell gefördert. Der Fahrpreis beträgt 5 Euro oder 15 Euro inklusive Mittagessen.Das Mindestalter für die Teilnahme ist 12 Jahre. Anmeldungen sind bis Donnerstag, 30. August, möglich unter www.graetsche-gegen-rechtsaussen.de.
© Mittelhessen Bote 22.08.2012
Prozess gegen 26-jährigen Echzeller am Landgericht Gießen – Vorwurf des Drogenhandels und der Volksverhetzung
Schon seit geraumer Zeit ist der Echzeller bekannt für seine Nähe zu Drogen, Waffen und zur rechten Szene.
Und bereits zwei Stunden nach Prozessbeginn am Landgericht zweifelt wohl niemand mehr daran, dass der 26-Jährige zumindest in seiner Welt etwas zu sagen hatte.
„Ohnehin schon dominant“, wie er von sich selbst sagt, gibt er sich auch im Gerichtsaal. Perfekt vorbereitet, eloquent, höflich ohne jede Unterwürfigkeit, drängt sich die Verbindung von Intelligenz und Gefährlichkeit geradezu auf.
Gleich sieben Anklagen sind vor der Siebten Strafkammer zu einem Verfahren verbunden worden. Neben Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenhandel und Volksverhetzung sind auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz darunter.
Beim Prozessauftakt widmet sich die Kammer ausschließlich den Drogen. Bis auf wenige der zahlreichen Anklagepunkte räumt der Echzeller Erwerb, Besitz und Handel mit Amphetamin, LSD und Extasypillen ein. Viel diskutiert wird allerdings über die Mengen im Einzelnen und darüber, ob etliche Freundschaftsdienste nicht doch gewinnbringende Geschäfte waren.
Im Sommer 2010 war er erstmals mit Drogen in Berührung gekommen, wenige Monate später offenbar bereits ganz gut im Geschäft, teils um den eigenen Konsum zu finanzieren, teils um Geld zu machen. Trotz vieler schrecklicher Details aus sieben Anklagen ist die Stimmung im Gerichtssaal gut.
Der Vorsitzende Richter, Dr. Johannes Steinbach, macht „Einwürfe, die der Auflockerung dienen sollen“ und selbst der Angeklagte bringt Verfahrensbeteiligte und Zuschauer zum Lachen. Zumindest dann, wenn die offenkundige Abgeklärtheit des Tattoo-Studio-Inhabers, der sich „ständig die Bullen vom Hals halten“ musste, so gar nicht zum Wetterauer Einschlag im Ausdruck und dem Gesicht, das den Babyspeck noch nicht ganz verloren hat, passen will.
Bleibt abzuwarten, ob sich die Stimmung an den kommenden Prozesstagen ändern wird, wenn die makabersten unter den Vorwürfen näher beleuchtet werden: In seinem Partyraum soll der Angeklagte Gaskammerpartys veranstaltet haben – mit Duschköpfen, die Diskonebel versprüht haben sollen, um an die Vernichtungslager der Nationalsozialisten zu erinnern.
Aus seiner rechten Gesinnung macht der verheiratete Mann kein Geheimnis, trägt sie in Form von Tattoos auf dem Oberarm geradezu ständig mit sich herum. Am Landgericht sind Galgen, Davidstern und Totenköpfe von einem ordentlichen schwarzen Hemd verborgen. Insbesondere für seine politische Gesinnung interessieren sich auch ein paar Besucher der „Grätsche gegen Rechtsaußen“, die zu Prozessbeginn Buttons verteilten und Interviews geben.
Derzeit sieht es so aus, als bliebe es bei den anberaumten zehn Verhandlungstagen, nachdem die ursprünglich erwartete Verständigung der Verfahrensbeteiligten den Prozess, der am Mittwoch fortgesetzt wird, bis jetzt noch nicht verkürzt hat.
© Kreis Anzeiger 18.08.2012
»Drecksau.« Das geflüsterte Wort ist der einzig hörbare Ausdruck des Grauens und Entsetzens, das die Menschen im Zuschauerraum erfasst hat. In Saal 207 am Landgericht Gießen gibt Staatsanwältin Dr. Carina Heublein gerade eine konkrete Beschreibung dessen, was manche Menschen sich auf T-Shirts drucken oder sogar auf die Haut stechen lassen.
Sie beschreibt ein Massengrab voller ausgemergelter Menschen, in das ein deutscher Soldat noch mehr Leichen mit Hilfe eines Baggers schiebt. Daneben steht ein weiterer Soldat, die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben, mit der anderen hält er sein Glied und uriniert einem Toten in den Mund.
In Handschellen vorgeführt
Diese Vorlage fand die Polizei Anfang Juli 2011 bei einer Hausdurchsuchung in dem Düdelsheimer Tattoo-Studio von Patrick Wolf. Unter der Theke hatte der »Schlitzer« einen Ordner mit Motiven stehen, so die Anklage, in dem sich verfassungswidrige Kennzeichen wie Hakenkreuze, Eiserne Kreuze und SS-Runen fanden, aber auch Adolf Hitler als Comicfigur, Odal-Runen und Schriftzüge wie »Meine Ehre heißt Treue«, der Spruch der SS.
Volksverhetzung ist nur einer der Anklagepunkte in der Hauptverhandlung gegen Patrick Wolf, die gestern begonnen hat. Auch Körperverletzung (das mutmaßliche Opfer: ein türkischstämmiger Mann), Verstöße gegen das Waffengesetz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Verletzung des Kunsturheberrechts, vor allem aber Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden dem 26-Jährigen vorgeworfen.
Wolf wurde in Handschellen vorgeführt, machte einen ruhigen Eindruck, kannte sich in den Akten bestens aus – sein Verteidiger Jürgen Häller hatte fast nichts zu tun.
Am ersten Verhandlungstag ging es – nach eineinhalbstündiger Verlesung der Anklageschrift – hauptsächlich um die mutmaßlichen Drogengeschäfte des Gettenauers. Bis zu seiner Festnahme im Juli 2011, als er auf frischer Tat nach einer Drogenfahrt von Holland bei der Rückkehr auf seiner Hofreite erwischt wurde, soll er ein Jahr lang teilweise erhebliche Mengen vor allem an Amphetamin gekauft und auch damit Handel getrieben haben. In der Anklage ist von mehreren Fällen die Rede, in denen Wolf 600 bis 2000 Gramm Amphetamin erworben oder besessen, mit Koffein gestreckt und weiterverkauft haben soll.
Diese Mengen bestritt er ebenso wie die Hunderte von Ecstasy-Pillen, mit denen er gehandelt haben soll. Kleinere Mengen gab Wolf allerdings zu, auch dass er Geschäfte damit gemacht habe.
Vor allem aber zum Eigenbedarf habe er die Drogen gekauft, wobei er darunter offensichtlich den gemeinsamen Konsum mit Freunden versteht. Im August 2010 habe er das erste Mal in seinem Leben Drogen genommen, erzählte Wolf. Erst Amphetamin alias Pep, später Meth-Amphetamin alias Chrystal. »Es ging um Spaß.« Sein Händler sei regelmäßig zu ihm ins Tattoo-Studio gekommen und habe Drogen nach Bestellung mitgebracht, die unter den Freunden aufgeteilt worden seien. Die größte Menge, 100 bis 200 Gramm, sei für einen Mann bestimmt gewesen, dem Wolf die Drogen »übergeben«, das hieß: ohne Gewinn weiterverkauft habe, falls dieser erst später kommen konnte. Als Provision habe er je 10 bis 20 Gramm Amphetamin bekommen.
Auch seien mit seinem Wissen und seiner Hilfe einige Drogengeschäfte in seinem Wohnzimmer und im Studio abgewickelt worden. Er selber habe jedoch nie mehr als 20 Gramm Amphetamin besessen, beteuerte Wolf – schließlich habe er bemerkt, dass er von der Polizei beobachtet und sein Telefon abgehört werde. Außerdem seien alle zwei bis drei Monate bei ihm Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.
Die Fahrt nach Holland mit seinem Dealer, bei der die beiden auf frischer Tat ertappt wurden, will Wolf aus Freundschaft zu dem Mann unternommen haben. Kurz zuvor soll es schon eine ähnliche Fahrt gegeben haben, bei der Wolf 400 Gramm Amphetamin eingeführt haben soll. Auch das eine Gefälligkeit, schließlich habe der Mann ihm 2000 Euro für die Einrichtung seines Tattoo-Studios geliehen. »Und dafür riskieren Sie eine hohe Gefängnisstrafe?«, fragte der Vorsitzende Richter
Zehn Verhandlungstage
Ja, für seinen Freund hätte er sich auch den Arm abschneiden lassen, sagte Wolf, der für die Fahrten ein Motorrad geliehen hatte. Die Hälfte der Drogen zu übernehmen, so wie angeklagt, hätte er sich gar nicht leisten können.
Wieso er den Stoff bei sich gehabt habe, im Rucksack? »Weil ich nicht angehalten hätte, ich bin früher Motorradrennen gefahren«, sagte Wolf. Auch wollte der Richter wissen, warum er in dieser Nacht nicht woanders geschlafen hätte, wenn die Polizei ihn doch beobachtet habe? »Wenn ich nicht nach Hause gekommen wäre – da kennen Sie meine Frau nicht«, sagte Wolf.
Die Verhandlung wird fortgesetzt, zehn Tage sind angesetzt.
© Wetterauer Zeitung 18.08.2012
Beitrag zum Prozessbeginn von Patrick W..
{mp4}maintower_20120817{/mp4}
Beitrag der Hessenschau zum Beginn des Prozesses gegen Patrick W.. Ihm werden zahlreiche Delikte vorgeworfen. In diesem Bericht kommen auch dei Eltern von Patrick W. zu Wort.
{mp4}hessenschau_20120817{/mp4}
Prozess gegen 26-jährigen Echzeller am Landgericht Gießen – Vorwurf des Drogenhandels und der Volksverhetzung
Schon seit geraumer Zeit ist der Echzeller bekannt für seine Nähe zu Drogen, Waffen und zur rechten Szene.
Und bereits zwei Stunden nach Prozessbeginn am Landgericht zweifelt wohl niemand mehr daran, dass der 26-Jährige zumindest in seiner Welt etwas zu sagen hatte.
„Ohnehin schon dominant“, wie er von sich selbst sagt, gibt er sich auch im Gerichtsaal. Perfekt vorbereitet, eloquent, höflich ohne jede Unterwürfigkeit, drängt sich die Verbindung von Intelligenz und Gefährlichkeit geradezu auf.
Gleich sieben Anklagen sind vor der Siebten Strafkammer zu einem Verfahren verbunden worden. Neben Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenhandel und Volksverhetzung sind auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz darunter.
Beim Prozessauftakt widmet sich die Kammer ausschließlich den Drogen. Bis auf wenige der zahlreichen Anklagepunkte räumt der Echzeller Erwerb, Besitz und Handel mit Amphetamin, LSD und Extasypillen ein. Viel diskutiert wird allerdings über die Mengen im Einzelnen und darüber, ob etliche Freundschaftsdienste nicht doch gewinnbringende Geschäfte waren.
Im Sommer 2010 war er erstmals mit Drogen in Berührung gekommen, wenige Monate später offenbar bereits ganz gut im Geschäft, teils um den eigenen Konsum zu finanzieren, teils um Geld zu machen. Trotz vieler schrecklicher Details aus sieben Anklagen ist die Stimmung im Gerichtssaal gut.
Der Vorsitzende Richter, Dr. Johannes Steinbach, macht „Einwürfe, die der Auflockerung dienen sollen“ und selbst der Angeklagte bringt Verfahrensbeteiligte und Zuschauer zum Lachen. Zumindest dann, wenn die offenkundige Abgeklärtheit des Tattoo-Studio-Inhabers, der sich „ständig die Bullen vom Hals halten“ musste, so gar nicht zum Wetterauer Einschlag im Ausdruck und dem Gesicht, das den Babyspeck noch nicht ganz verloren hat, passen will.
Bleibt abzuwarten, ob sich die Stimmung an den kommenden Prozesstagen ändern wird, wenn die makabersten unter den Vorwürfen näher beleuchtet werden: In seinem Partyraum soll der Angeklagte Gaskammerpartys veranstaltet haben – mit Duschköpfen, die Diskonebel versprüht haben sollen, um an die Vernichtungslager der Nationalsozialisten zu erinnern.
Aus seiner rechten Gesinnung macht der verheiratete Mann kein Geheimnis, trägt sie in Form von Tattoos auf dem Oberarm geradezu ständig mit sich herum. Am Landgericht sind Galgen, Davidstern und Totenköpfe von einem ordentlichen schwarzen Hemd verborgen. Insbesondere für seine politische Gesinnung interessieren sich auch ein paar Besucher der „Grätsche gegen Rechtsaußen“, die zu Prozessbeginn Buttons verteilten und Interviews geben.
Derzeit sieht es so aus, als bliebe es bei den anberaumten zehn Verhandlungstagen, nachdem die ursprünglich erwartete Verständigung der Verfahrensbeteiligten den Prozess, der am Mittwoch fortgesetzt wird, bis jetzt noch nicht verkürzt hat.
© Kreis Anzeiger 18.08.2012
Aus seiner rechten Gesinnung macht der junge Mann kein Geheimnis. Ganz im Gegenteil. Geradezu provokativ trägt er seine Überzeugungen selbst auf seinem Körper zur Schau. Als großflächige Tätowierungen auf den Oberarmen. Dabei ist rechts ein Galgen zu sehen, an dem ein Davidstern aufgehängt ist. Darunter mehrere Totenköpfe. Auch ein Soldat mit Stahlhelm ist abgebildet. Und ein Reichsadler. Bemerkt haben die auffällige Körperbemalung offenkundig Mitarbeiter eines Krankenhauses. Dort nämlich war der 26-Jährige im März vergangenen Jahres zu Besuch. Auch zwei Polizeistreifen hatten an jenem Abend freien Blick auf die unbekleideten Oberarme. Das wiederum hat dem Echzeller eine Anklage wegen Volksverhetzung eingebracht.
Die Staatsanwaltschaft ist nämlich davon überzeugt, dass die Tätowierung zum Hass gegen Juden anstacheln soll. Das aber ist keineswegs der einzige Vorwurf der Strafverfolgungsbehörde gegen den Inhaber eines Tattoo-Studios. Denn gleich sieben Anklagen sind mittlerweile zu einem Strafverfahren verbunden worden. Und damit wird sich ab Freitag die Siebte Strafkammer des Gießener Landgerichts beschäftigen.
Im Mittelpunkt steht dabei ein mutmaßlich massiver Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. In insgesamt 59 Fällen soll der 26-Jährige mit beachtlichen Mengen von Amphetaminen, Speed, Ecstasy-Pillen und LSD gehandelt haben. Angeklagt sind aber auch Erwerb und Besitz der Drogen, erläutert Oberstaatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg, Pressesprecherin der Gießener Strafverfolgungsbehörde, im Gespräch mit dem Kreis-Anzeiger. Bei verschiedenen „Beschaffungsfahrten“ in die Niederlande soll er gemeinsam mit seinem – bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilten – Komplizen gleich mehrere Kilogramm Amphetamine erworben haben. Festgenommen worden waren die beiden Männer Anfang Juli 2011 unmittelbar nach einem Aufenthalt in Maastricht. „Auf frischer Tat“, hatte die Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt. Die illegalen Rauschmittel habe der Angeklagte noch im Rucksack mit sich geführt. Die Drogendelikte habe der 26-Jährige zumindest zum Teil auch eingeräumt, so die Pressesprecherin der Strafverfolgungsbehörde. Zudem seien bei der anschließenden Durchsuchung der Hofreite des verheirateten Mannes weitere Betäubungsmittel und diverse Utensilien zur „Weiterverarbeitung“ von Drogen gefunden worden. Dabei konnten offenbar auch größere Mengen ganz unterschiedlicher „erlaubnispflichtiger Munition“ und Waffen sichergestellt werden. Das wiederum scheint nur wenig zu überraschen. Schließlich bezeichnet sich der junge Mann selbst immer wieder als „Waffennarr“. Vorgeworfen werden ihm von den Ermittlern mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz und auch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Videoaufnahme im Netz
Die rechtsradikalen Überzeugungen des 26-Jährigen belegen schließlich auch diverse Tätowiervorlagen, die bei der gleichzeitigen Durchsuchung des Tattoo-Studios entdeckt worden waren. Dazu zählen laut Staatsanwaltschaft eine Comic-Figur von Adolf Hitler mit Hakenkreuz am Arm und „Mein Kampf“ in der Hand oder die verbotene Kriegsflagge mit Hakenkreuz sowie Abzeichen der Waffen-SS. Deshalb werde ihm neben Volksverhetzung auch das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vorgeworfen. Hinzu kommt eine Anklage wegen Nötigung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, da der 26-Jährige im April vergangenen Jahres in Echzell mit einem Auto auf einen Mann zugefahren sein soll. Für reichlich Gesprächsstoff sorgte zudem im Sommer 2010 die Videoaufnahme eines Nachbarn, die er ins Internet gestellt haben soll. Deshalb muss er sich obendrein wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz verantworten. Der Mann hatte offenkundig mit einer Leiter versucht, die Überwachungskamera am Wohnhaus des Angeklagten zu erreichen und war dabei von Bekannten des 26-Jährigen der Hose beraubt worden. Besonders makaber ist zudem der Vorwurf, dass der Rechtsextreme im Keller seines „Old Brothers Castle“ – so der selbstgewählte Name der Hofreite – eine „Gaskammer-Party“ gefeiert haben soll. Dabei soll der Raum zum Jahresende 2009 mit Totenkopf und der Aufschrift „Duschraum“ und später „Brausebad“ versehen gewesen sein. Zudem sei aus Duschköpfen Disconebel versprüht worden. Für die Strafverfolger ein überdeutlicher Hinweis auf die Vernichtungslager der Nationalsozialisten.
© Kreis Anzeiger 16.08.2012